Ökologie

Der Arbeitskreis Ökologie befasst sich mit urgrüner Politik, die heute genauso aktuell ist wie bereits vor Jahrzehnten. Wir setzen uns ein für saubere Luft, sauberes Wasser und eine intakte Natur. Für den Erhalt der Schönheit Bayerns und seines Artenreichtums. Für gesunde Lebensmittel, ein intaktes Klima und eine sichere und saubere Energieversorgung. Für eine nachhaltige Mobilität und gleichwertige Lebensverhältnisse. Und zwar für alle, in der Stadt und auf dem Land. Überall in ganz Bayern.

Der Arbeitskreis vereinigt die Themen:

•    Umwelt
•    Naturschutz und Klimaanpassung
•    Klimaschutz und Energie
•    Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz
•    Weinbau, Sonderkulturen und Tierwohl
•    Forst und Jagd
•    Mobilität
•    Tourismus und Landesplanung
•    Ländlicher Raum

Aus dem Arbeitskreis

„Wir wollen die Seilbahnen moderner machen. Wir haben Seilbahnen, die veraltet sind, wir haben Seilbahnen, mit denen ohne Schnee niemand auf den Berg kommt, wir haben Seilbahnen, da können Kinder nicht befördert werden, jedenfalls nicht vernünftig, und vor allem auch behinderte Menschen. Und für diese Erneuerung der bestehenden Seilbahnen wollen wir weiter Mittel zur Verfügung stellen", so Ulli Leiner, tourismuspolitischer Sprecher der Landtags-Grünen.

Mit einem Dringlichkeitsantrag werden sich die Landtags-Grünen für eine „Saubere und sichere Energie in Bayern – ein starkes Erneuerbares-Energien-Gesetz für eine Energiewende der Bürgerinnen und Bürger“ einsetzen. „Mit der von der Großen Koalition geplanten Änderung des EEG steht die gesamte Energiewende auf dem Spiel“, erklärt der energiepolitische Sprecher Martin Stümpfig.

Wer steht in Deutschland und in Bayern hinter der Energiewende? Es sind die Bürgerinnen und Bürger, die sich zusammengeschlossen haben und in ihrer Heimat in sichere und saubere Energie investiert haben. Daran scheint aber die Große Koalition in Berlin mit Unterstützung der CSU-Regierung kein Interesse zu haben. Sie basteln gerade an einem Systemwechsel bei der Förderung Erneuerbarer Energien, der die Energiewende der Bürgerinnen und Bürger beenden soll.

Für die Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h gibt es hohe Hürden. Nach § 45 (9) StVO geht das nur bei Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage. Wenn kein Unfallschwerpunkt vorliegt, können auf innerörtlichen Hauptstraßen beispielsweise vor Schulen und Kindergärten nur schwer Geschwindigkeitsreduzierungen angeordnet werden. Auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sind dafür auch noch die Unteren Verkehrsbehörden in den Landratsämtern und nicht die Gemeinden selber zuständig.