Transparenz

Einkünfte der Abgeordneten und Fraktionsgelder

Wir stehen ein für mehr Transparenz: im Staat, in der Wirtschaft - und in den Parteien. Damit alle BürgerInnen unsere parlamentarische Arbeit nachvollziehen können, veröffentlichen wir im Folgenden alle relevanten Daten zur Finanzierung - Einkünfte, Pauschalen, Zuschüsse - unserer Abgeordneten und der Fraktion. Informationen zu eventuellen Nebeneinkünften der Abgeordneten können Sie zudem auf deren persönlichen Websites einholen.


Abgeordnete

Entschädigung:

In Art. 5 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes ist das Einkommen der Abgeordneten geregelt:

Ein Mitglied des Bayerischen Landtags erhält als steuerpflichtiges Einkommen eine Entschädigung, die zwölfmal im Jahr gezahlt wird. Sie beträgt je Monat ab 1. Juli 2024 9.786 Euro. Die Entschädigung beträgt für die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags das Zweifache, für stellvertretende PräsidentInnen das Eineinhalbfache der Entschädigung.

Die Entschädigungen werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils vom Juli des abgelaufenen Jahres gegenüber dem Juli des vorangegangenen Jahres eingetreten ist.

Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung einer gewogenen Maßzahl der Einkommensentwicklung in Bayern, die sich zusammensetzt aus

  1. dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich mit einem Anteil von 87,2 v. H.
  2. dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe mit einem Anteil von 6,2 v. H.
  3. den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe mit einem Anteil von 6,6 v. H.

Die Anpassungen jeweils zum 1. Juli erfolgen um ein Jahr zeitversetzt zur allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung. Für 2024 war deshalb die Einkommens- und Preisentwicklung vom 1. Juli 2022 bis 1. Juli 2023 die Basis. Die Indices errechnet das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Einkommensentwicklung von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Diese Regelung gilt seit 1996 und wurde in Abstimmung mit der Diätenkommission getroffen. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium aus sieben Mitgliedern, die nicht dem Bayerischen Landtag oder einer anderen gesetzgebenden Körperschaft angehören dürfen. Diesen vom Parlament unabhängigen Berechnungsmodus hat der Landtag zu Beginn der Legislaturperiode 2008 als Gesetz beschlossen.

Kostenpauschale:

Neben der Entschädigung erhalten Abgeordnete des Bayerischen Landtags nach Art. 6 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes eine Kostenpauschale. Die Kostenpauschale ist dafür da, Aufwendungen zu bestreiten, die das Mandat mit sich bringt. Darunter fallen zum Beispiel die Miete für ein Büro im Wahl- oder Stimmkreis, Ausgaben für Porto, Telefon, Reinigung, Büromaterial, Fachliteratur und Ausgaben für mandatsbedingte Fahrten innerhalb Bayerns. Mit der steuerfreien Kostenpauschale sind alle Werbungskosten abgegolten, die ein*e Arbeitnehmer*in über die Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen kann.

Die Kostenpauschale beträgt ab dem 01.07.2024 4.227 Euro. Auch sie wird wie die Entschädigung jeweils zum 1. Juli eines Jahres angepasst, wobei sich die Anpassung hier an der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern bemisst.

Informations- und Kommunikationseinrichtungen:

In jeder Wahlperiode kann ein Mitglied des Bayerischen Landtags auf Antrag für mandatsbedingte Informations- und Kommunikationseinrichtungen einschließlich der entsprechenden Schulungen gegen Nachweis bis zu 15.000 Euro erstattet erhalten, wobei ein Eigenanteil von 15 v. H. zu leisten ist.

Reisekosten:

Die Mitglieder des Bayerischen Landtags haben das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern.

Dienstreisen im Auftrag des Bayerischen Landtags können von Mitgliedern des Bayerischen Landtags mit dem Flugzeug oder Schlafwagen durchgeführt werden. Für Dienstreisen wird Reisekostenvergütung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz gewährt.

Personal:

Auf Antrag werden einem Mitglied des Bayerischen Landtags zur Unterstützung seiner parlamentarischen Arbeit Kosten für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge in dem im Haushaltsgesetz vorgesehenen Umfang gegen Nachweis erstattet. Die Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen für Mitarbeiter sowie entsprechender Dienst- und Werkverträge erfolgt durch das Landtagsamt.

Nicht erstattungsfähig sind Kosten für Verträge mit Personen, die mit dem Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum vierten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren; dies gilt auch für Verträge mit Personen, die mit einem anderen Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren. Lebenspartner im Sinn des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder Personen, die mit einem Mitglied des Bayerischen Landtags in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, stehen Ehegatten gleich.


Fraktion

Zuschüsse:

Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten die Fraktionen Zuschüsse aus dem Bayerischen Staatshaushalt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag erhält monatliche Zuschüsse in Höhe von 403.310,11 Euro (Stand: 01.02.2024).

Diese Zuschüsse setzen sich zusammen aus
•    einem Grundbetrag in Höhe von 128.713,90 Euro,
•    einem Kopfbetrag in Höhe von 4.397,72 Euro pro Fraktionsmitglied und
•    einem Oppositionsbonus für die nicht die Regierung tragenden Fraktionen in Höhe von 3.378,74 Euro pro Fraktionsmitglied.

Die Zuschüsse ändern sich um den gleichen Prozentsatz, um den die Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern durch Tarifverträge durchschnittlich geändert werden.

Ausgaben:

Über die Verwendung der Zuschüsse müssen die Fraktionen jedes Jahr spätestens zum Ende des Monats Juni für das Vorjahr öffentlich Rechnung legen. Hier finden Sie die Veröffentlichung der Rechnungsberichte der Fraktionen im Bayerischen Landtag für das Rechnungsjahr 2022

Funktionszulagen:

Die Zahlung von Funktionszulagen aus Fraktionsmitteln ist umstritten, da durch hohe Zahlungen an eine Vielzahl von Abgeordneten innerhalb der Fraktionen Hierarchien geschaffen werden und die Gleichheit der Abgeordneten ausgehöhlt werden könnte. Darum zahlt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nur äußerst geringe Funktionszulagen und diese auch nur an die Mitglieder des Fraktionsvorstandes.

Damit setzt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kritik an der Verhaltensweise anderer Fraktionen und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht um und geht sogar noch deutlich über die Vorschläge der "Benda-Kommission" des schleswig-holsteinischen Landtages hinaus, die Funktionszulagen von bis zu 80 Prozent einer Diät für zulässig gehalten hatte. Diese Praxis der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird deshalb auch von von Arnim explizit befürwortend erwähnt (v. Arnim, Der Verfassungsbruch, Berlin 2011, S. 84).

Die Fraktionsvorsitzende, der Erste stellvertretende Fraktionsvorsitzende und der Parlamentarische Geschäftsführer erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 11 Prozent einer Diät (derzeit 1.076,46 Euro). Die weiteren Mitglieder des Fraktionsvorstands (außer Vizepräsident*in) erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 5,5 Prozent einer Diät (entspricht derzeit 538,23 Euro).

(Stand: 01.07.2024)