Grüne klagen für Freiheit und Bürgerrechte
Pressekonferenz zur Vorstellung der Klage gegen das „Gesetz zu effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“
am: Mittwoch, 28. März 2018
um: 11.00 Uhr
im: Bayerischen Landtag, PK-Raum AB 211
mit: Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende, innenpolitische Sprecherin, Landtags-Grüne
Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg, Professor für öffentliches Recht, Universität Kiel
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 1. August 2017 trat in Bayern das „Gesetz zu effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ in Kraft. Einzig wir Grüne haben im Bayerischen Landtag dagegen gestimmt. Denn mit diesem Gesetz wurde der potentiell zeitlich unbegrenzte polizeiliche Präventivgewahrsam, die elektronische Fußfessel im präventivpolizeilichen Bereich und eine gänzlich neue Gefahrenkategorie, nämlich die der „drohenden Gefahr“ eingeführt.
Wir Grüne sind der Meinung, dass diese Verschärfungen gegen unser Grundgesetz verstoßen. Aus diesem Grund wenden sich die Landtags-Grünen mit einer Klage gegen dieses Gesetz an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Auf einer Pressekonferenz wird Ihnen unsere Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze zusammen mit unserem Prozessvertreter Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg die Klageschrift vorstellen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.