PAG-Kommission wird Erwartungen der Zivilgesellschaft nicht gerecht
„Wenig ambitioniert und nicht zielführend“ findet der Vorsitzende des Innenausschusses im bayerischen Landtag, Grünen-MdL Dr. Martin Runge, Ansatz und Vorgehen der PAG-Kommission, so wie vom CSU-Innenministerium eingesetzt. Deren am Mittwoch vorgelegter erster Arbeitsbericht mache deutlich, „dass es hier nicht um die Herstellung eines Rechtsfriedens mit der aufgebrachten Bevölkerung geht, sondern lediglich um eine Evaluierung der Vollzugspraxis. Überprüft werden soll nicht, ob die neuen Eingriffsbefugnisse mit der Verfassung vereinbar sind oder ob sie elementare Bürgerrechte verletzen. Das ist zu kurz gesprungen“, kritisiert Martin Runge.
Die Zweifel und Bedenken zehntausender Bürgerinnen und Bürger, die im vergangenen Jahr auf Bayerns Straßen gegen das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) demonstriert hatten, könnten mit dieser Herangehensweise nicht ausgeräumt werden. „Dabei hatten die CSU und später auch die neue schwarz-orange Koalition explizit in Aussicht gestellt, dass die Kommission Antworten auf die Fragen der Zivilgesellschaft liefern werde“, so Martin Runge. „Diese Erwartungen werden jetzt herb enttäuscht.“
Die Landtags-Grünen erneuern deshalb ihre inhaltliche Kritik am PAG. Es bleibe die Problematik des neu eingeführten Begriffs der „drohenden Gefahr“, mit dem Polizeibefugnisse für Maßnahmen bis hin zu TKÜ und Dauerobservation weit ins Gefahrenvorfeld und damit in den Zuständigkeitsbereich der Nachrichtendienste verschoben würden. Für inakzeptabel halten die Landtags-Grünen beispielsweise auch die zeitlich massiv ausgedehnte Präventivhaft und DNA-Analysen auf Geschlecht oder ethnische Merkmale. „Mit unseren beiden vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängigen Klagen gegen das PAG wollen wir die Vereinbarkeit des PAG mit höherrangigem Recht klären lassen“, so Martin Runge. „Die Selbstkontrollfähigkeit bei CSU und Freien Wählern ist leider nicht hinreichend ausgeprägt.“