Bayerns Wärmestrategie – die Zeit drängt

08. November 2024

Bayerische Wärmestrategie – wo die Probleme liegen, was jetzt nötig ist

Im Bereich der Wärmewende steht Bayern vor enormen Herausforderungen. Doch die Wärmestrategie der Bayerischen Staatsregierung, die vor zwei Wochen veröffentlicht wurde, ist auffallend dünn. Die Landtags-Grünen fordern mit einem Antragspaket weitere Maßnahmen für einen klimaneutralen Gebäudebestand in Bayern. Die Anträge werden nun im Wirtschaftsausschuss des Landtags beraten.

In 15 Jahren sollen alle Gebäude in Bayern klimaneutral sein. Dieses Ziel hat die Bayerische Staatsregierung festgelegt, und es ist notwendig, um eine weitere Zunahme von Extremwetterereignissen durch die fortschreitende Erdüberhitzung zu vermeiden und um die Bürger*innen in unserem Land vor Kostenfallen bei der Nutzung fossiler Brennstoffe zu bewahren.

Auf Bundesebene sind bereits die Grundvoraussetzungen dafür geschaffen worden: Gut ausgestattete Förderprogramme und ein klarer Fahrplan geben den Menschen die Aussicht auf eine sichere, saubere und dauerhaft preiswerte Wärmeversorgung.

Jetzt gilt es, Bayern durch flankierende Maßnahmen fit für die Wärmewende machen. Wir setzen dabei auf Gemeinsamkeit, Planungssicherheit und Sozialverträglichkeit und erkennen das Zieljahr 2040 für Klimaneutralität ohne Wenn und Aber an.

Die Kommunen sind die wichtigsten Akteure für eine erfolgreiche Wärmewende. Sie kennen die lokalen Gegebenheiten und ihre Verwaltungen sind nah an den Menschen. Während die Söder-Regierung den Bayerischen Gemeindetag vor zwei Wochen energiepolitisch vor die Tür gesetzt hat (Rauswurf aus der Klima-Allianz), sehen die Landtags-Grünen die Kommunen als Zentrum des Wärmepakts 2040. Welche Maßnahmen zu einer erfolgreichen Umsetzung nötig sind, haben die Grünen in einem Antrags-Paket zusammengeführt, welches nun im Wirtschaftsausschuss diskutiert und abgestimmt werden wird. Die Anträge finden Sie weiter unten zum Download.

Antrag: „Rechtssicherheit für alle bayerischen Kommunen herstellen“

Bereits jetzt gilt: Alle Menschen, die heute oder in naher Zukunft ein Haus errichten oder ihre Heizung austauschen, müssen sich am Klimaziel ausrichten. Um hierfür entsprechende Hilfestellung zu geben, hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass alle Städte und Gemeinden in den nächsten drei Jahren eine kommunale Wärmeplanung durchführen werden. Die Wärmepläne untersuchen grundsätzlich für jeden Ortsteil und jeden Straßenzug, welche Möglichkeiten sich Hausbesitzer*innen künftig eröffnen, ihr Haus klimafreundlich zu beheizen. Sie bieten Orientierung und sind Grundlage für milliardenschwere Investitionen in die Wärmeinfrastruktur.

Die kommunale Wärmeplanung ist sozusagen der Startschuss für eine erfolgreiche Wärmewende. Solange die Staatsregierung aber kein Landeswärmeplanungsgesetz auf den Weg bringt, das die Erstellung der Wärmepläne regelt, haben die Kommunen keine Rechtssicherheit und sind zum Stillstand gezwungen. Zur Erinnerung: Bayern will fünf Jahre früher als der Bund klimaneutral werden. Jede Verzögerung ist daher fahrlässig. Das ursprünglich für den Herbst angekündigte Gesetz soll jetzt zu einer bloßen Verordnung degradiert und erst im Januar 2025 vorgelegt werden (siehe dazu auch die Auswertung zur Anfrage zum Plenum „Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Landesrecht“). 

Die Landtags-Grünen fordern deshalb die Staatsregierung auf, unverzüglich einen mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Gesetzentwurf für ein Landeswärmeplanungsgesetz vorzulegen.

Dazu sagt Martin Stümpfig, Sprecher für Energie und Klimaschutz der Landtags-Grünen: 

„Wie ist es zu erklären, dass der zuständige Wirtschaftsminister Aiwanger hier so planlos wirkt und alles verzögert? Weil er sich innerlich längst vom bayerischen Klimaziel verabschiedet hat. Das ist eine Bankrotterklärung dieser Koalition aus CSU und Freien Wählern.“

Antrag: „Investitionen der Kommunen bei der Wärmewende wirkungsvoll unterstützen“

Viele Städte und Gemeinden kämpfen mit einer prekären Haushaltssituation. Da fehlt es oft an Geld, Schulen oder Kindergärten energetisch zu sanieren oder Wärmenetze auszubauen. Aber alle wissen, dass sich Investitionen in eine klimaneutrale Wärmeversorgung auf lange Sicht rechnen: Weniger Ausgaben für Öl und Gas bedeuten mehr Geld für Schwimmbäder, Busse und Kultur. Kreditaufnahmen für diese rentierlichen Investitionen wollen wir deshalb von der gewohnten Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen ausnehmen. Andernfalls ist Stillstand garantiert.

Antrag: „Das Geld ist da – es muss nur aktiviert werden“

Bayern ist ein reiches Land. Es ist genügend Geld da, um die Wärmeversorgung landesweit klimaneutral umzubauen. Dieses Geld muss nur in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Wenn große institutionelle Anleger wie beispielsweise Versicherungen, Pensionskassen oder andere Fondsgesellschaften ihr Kapital in den Wärmebereich fließen lassen und der Freistaat für eine sichere Rendite bürgt, bedeutet das automatisch, dass sich Stadtwerke und kommunale Eigenbetriebe zu unschlagbar günstigen Konditionen Mittel für Investitionen in die nötige Infrastruktur sichern können. Dieses Modell wird auf vielen Ebenen zurzeit unter dem Stichwort „Eigenkapitalfinanzierungsfonds“ diskutiert.[1]

Martin Stümpfig

„Kommunen sind bei langfristigen Projekten wie der Versorgung mit Wärme der ideale Partner. Damit die Finanzierung gelingt, hat die Staatsregierung Möglichkeiten für Bürgschaften, Freistellungen und einen Fond zu schaffen. So können am Ende möglichst viele Kommunen Nah- und Fernwärmenetze realisieren.“

Antrag: „Komfort und Sicherheit durch Wärmenetze“

Wärme frei Haus – ohne lästige Wartung der Heizung, ohne dem alljährlichen Druck, Öl oder Holz beschaffen zu müssen, und ohne die Gefahr, bei einem Defekt in der kalten Wohnung zu sitzen. Das geht durch den Anschluss an ein Wärmenetz. Ähnlich wie im Strombereich wird dabei an zentraler Stelle, beispielsweise in einem Hackschnitzelheizkraftwerk am Ortsrand, Wärme erzeugt, die dann über eine Leitung direkt im eigenen Heizkörper landet. Das klingt verlockend, aber viele Menschen sind misstrauisch, die Wärmeversorgung aus der Hand zu geben. Da hilft nur: Bessere Förderung, damit der Wärmebezug insgesamt günstiger wird, und eine Preisaufsicht, damit sich alle Kund*innen sicher sein können, dass Wärmenetzbetreiber als natürliche Monopolisten wirklich zum günstigsten Preis anbieten. Zusätzlich können die Kosten gedrückt werden, wenn Bürokratie beim Ausbau von Wärmenetzen abgebaut wird und der Freistaat seine Flächen für den Ausbau kostenlos zur Verfügung stellt.

Martin Stümpfig

„Wärme frei Haus – einfach, günstig und sauber. Das kann gelingen für viele Bürgerinnen und Bürger in Bayern, wenn die Staatsregierung die Erstellung von Wärmenetzen fördert, eine Preisaufsicht einführt, die Verfahren vereinfacht und eigene Flächen zur Verfügung stellt. Anpacken heißt es jetzt und nicht länger blockieren.“ 

Antrag:Wirtschaftsbooster energetische Sanierung“

Die beste Energie ist die, die nicht verbraucht wird. Die geopolitische Lage spitzt sich zu und egal in welche Richtung wir schauen, die Abhängigkeit von amerikanischem Flüssiggas genauso wie von Öl aus dem Nahen Osten macht uns erpressbar und bedroht unsere freiheitliche Grundordnung. Und weil die Baubranche momentan ohnehin kriselt, müsste doch nichts näher liegen, als die Anstrengungen bei der energetischen Sanierung unserer Gebäude zu vervielfachen. Und das schaffen wir durch eine planungssichere Ausweitung von finanziellen Anreizen

Bei der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat soll sich staatliche Unterstützung vor allem auf diejenigen konzentrieren, die aus eigener Kraft nicht von den Vorteilen der Wärmewende profitieren können. Gleiches gilt für die Millionen Mieterinnen und Mieter, die praktisch keinen Einfluss auf den energetischen Zustand der Gebäude haben, in denen sie leben. Und für alle staatlichen Gebäude – von der Kita bis zum Altenheim – fordern die Grünen einen individuellen Sanierungsfahrplan.

Antrag: „Sanierungssprint für Ein- und Zweifamilienhäuser“

Sich für die energetische Sanierung des eigenen Hauses zu entscheiden, kostet Kraft – und Nerven. Zeitpläne werden nicht eingehalten, der Kostenrahmen überschritten und die meiste Zeit verbringen Hausbesitzer*innen damit, Handwerksbetrieben hinterherzutelefonieren. Das geht auch einfacher: In einem Pilotprojekt der Agora Energiewende konnte die Sanierungszeit auf durchschnittlich 22 Tage und die Kosten um 30 Prozent gesenkt werden.[2]

Das geht mit einem landesweiten Netz an Sanierungs-Coaches und einer zentralen Koordinierungsstelle bei der Landesagentur für Energie und Klima. 

Antrag: „Förderung der Solarthermie“

Mit Sonnenkraft vom eigenen Dach die Wärme für das eigene Haus erzeugen. Das geht mit einfacher Technik und einem extrem hohen Wirkungsgrad von bis zu 85 Prozent. Große Solarthermie-Anlagen eignen sich sogar, Prozesswärme in Unternehmen zu erzeugen. Leider ist die Technik bei der Söder-Regierung weitgehend in Vergessenheit geraten. Für einen neuen Anschub brauchen wir eine unkomplizierte und unbürokratische Förderung. So wie beispielsweise in NRW.[3]

Antrag: „Gemeinsam zum Ziel. Alle Expertinnen und Experten an einen Tisch holen“

Der Wärmebereich ist für die Söder-Regierung das Stiefkind der Energiewende. Ganz anders in Baden-Württemberg: Dort hat die Landesregierung einen mehrmonatigen Wärmegipfel mit allen relevanten Akteuren durchgeführt. In einer gemeinsamen Abschlusserklärung haben alle Player dargelegt, welchen Beitrag sie zur Wärmewende leisten.

Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt und einer verantwortungsbewussten Regierung kommt die Aufgabe zu, unterschiedliche Interessen auszugleichen. Anstatt in irgendeinem Hinterzimmer im Wirtschaftsministerium kann auf dieser Basis eine echte Wärmestrategie entstehen.

Unsere Anträge zum Download


[1] https://www.geode-eu.org/wp-content/uploads/2024/03/GEODE-Finanzierungspapier-kommunaler-Energieversorger-3.0.pdf

[2] https://www.agora-energiewende.de/publikationen/der-sanierungssprint

[3] https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/progres-nrw  

Einordnung der Wärmepolitik der Staatsregierung auf Basis von Anfragen zum Plenum (AzP)

Die Wärmepolitik der Bayerischen Staatsregierung lässt viele Fragen offen. Die Landtags-Grünen haben dazu Anfragen zum Plenum an die Staatsregierung gestellt und gestern ihre Antworten dazu erhalten. Eine Auswertung.

Verschleppen und Verzögern 
(Auswertung zur AzP „Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Landesrecht“)

Im Dezember 2023 wurde das Wärmeplanungsgesetz der Bundesregierung in Kraft gesetzt. Damit wurde mittels des Instruments der kommunalen Wärmeplanung der Startschuss für die Wärmewende gegeben. Jedes Bundesland war ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, dieses Gesetz in Landesrecht umzusetzen. NRW legte bereits im Juli 2024 einen fertigen Gesetzentwurf vor1. Baden-Württemberg als Vorreiter der Wärmeplanung hat die gesetzliche Grundlage sogar schon 2020 verabschiedet, also lange vor den Vorgaben des Bundes2. Bayern hingegen lässt sich Zeit, lässt die Kommunen im Ungewissen und befindet sich nach wie vor „im Abstimmungsprozess“, wie der AzP zu entnehmen ist. Warum dauert dies so lang?

Dazu Martin Stümpfig, Sprecher für Energie und Klimaschutz der Landtags-Grünen: 

„Die Söder-Regierung lässt die Kommunen derweil über ein Jahr in der Luft hängen. Erst im Januar 2025 soll die Umsetzung erfolgen. Ein verlorenes Jahr für die Energiewende, die in nur noch 15 Jahren vollbracht sein soll.”

Doch damit nicht genug: Die Söder-Regierung degradiert die Wärmeplanung auch noch zu einer reinen Verordnung. Im Gesetzentwurf aus NRW hingegen heißt es diesbezüglich: 

„Als Alternative zu einem Gesetz jedoch könnte das Wärmeplanungsgesetz auch durch eine Verordnung auf Landesebene umgesetzt werden. Um die Reichweite und Bedeutung des Wärmeplanungsgesetzes hervorzuheben, erfolgt die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen jedoch per Landesgesetz. Die Wärmewende und vor allem die Wärmeplanung ist ein grundlegender Schritt zur Erreichung der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045. Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Im Gegensatz zu einer Verordnung, die durch die ausführende Gewalt in Form der Landesregierung erlassen werden kann, durchläuft ein Gesetz ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren mit Beschluss durch den Landtag. Dies stärkt die Demokratie bzw. die demokratische Legitimation und ermöglicht eine umfassende parlamentarische Beteiligung und Transparenz. Neben der höheren Legitimation sprechen auch weitere inhaltliche Gründe für die Umsetzung durch ein Gesetz. Während bei einer Verordnung der Regelungsgehalt im Rahmen der Ermächtigungsgrundlagen des Wärmeplanungsgesetzes bleiben müsste und der Ausgestaltungsspielraum somit begrenzt wäre, bietet ein Gesetz dem Land weitere Regelungsmöglichkeiten, etwa im Bereich der Datenerhebung und -übermittlung.“3

Die eigenen Ziele werden im Verborgenen bereits kassiert. 
(Auswertung zur AzP „Wärmeerzeugung Staatsministerien“)

Im Klimagesetz der Söder-Regierung heißt es in Art. 3 Abs. 2: „Die Staatskanzlei und die Staatsministerien sollen bis zum Jahr 2023 klimaneutral sein“. Aber: Allein durch die Wärmeerzeugung in den Gebäuden der Ministerien wurden 2022 noch 1.470 Tonnen CO2 ausgestoßen. Neure Daten liegen nicht vor, aber es erscheint angesichts der Aktivitäten der Staatsregierung unrealistisch, dass sich hier etwas geändert hat. Wie passt das mit dem selbst gesetzten Klimaziel zusammen?

Hohe Standards für staatliche Gebäude? Fehlanzeige! 
(Auswertung zur AzP zum Bereich Passivhausstandards bei Neubauprojekten des Freistaats)

Die Staatsregierung wirbt in ihrer Wärmestrategie damit, beim Neubau von staatlichen Gebäuden über die gesetzlich vorgegebenen Energiestandards hinauszugehen. Fakt ist aber: Seit Festlegung des Passivhausstandards im Jahr 2011 wurden 540 Bauvorhaben durchgeführt. Nur 30 (!) davon wurden als Passivhaus realisiert. Das entspricht einer Quote von 5,5 Prozent. Weitere 30 Passivhaus-Vorhaben sind in Planung. Fazit: Wir haben es hier mit vielversprechenden Ankündigungen zu tun, die so gut wie nicht umgesetzt werden.

Keine Mittel für Wärmetechnik 
(Auswertung zur AzP „Mittel und Ausgaben für ,Wärmestrategie‘")

Die Staatsregierung fördert seit 1990 Energietechnologien mit einem eigenen Förderprogramm von zurzeit jährlich zwischen 25 und 30 Mio. Euro. In den letzten 15 Jahren wurden im Wärmebereich allerdings nur 18 Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt 14 Mio. Euro erteilt. Fazit: Da erreicht der Tropfen nicht einmal den heißen Stein. 

Für Geothermie wurden im Jahr 2023 lächerliche 83.000 Euro ausgegeben.

Wasserstoffträume 
(Auswertung zur AzP „Wärmestrategie Wasserstoff")

Markus Söder und Hubert Aiwanger suggerieren bei jeder Gelegenheit, Wasserstoff sei die Lösung der Wärmewende. Sie verteufeln aus politischem Kalkül Zukunftstechnologien wie die Wärmepumpe. Die der Wärmestrategie zugrundeliegende wissenschaftliche Analyse der Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. und im Auftrag des StMWI kommt zu einem gegenteiligen Ergebnis. Diese wichtige Information wird in der bayerischen „Wärmestrategie“ jedoch totgeschwiegen. Fragt man daraufhin genauer beim Wirtschaftsministerium nach, gibt es klein bei: Wasserstoff bleibt im Wärmebereich eine Nische.

Kein Plan, keine Übersicht 
(Auswertung zur AzP „Wärmeenergieverbrauch, Einsparungen und Haushaltsmittel") 

Die Staatsregierung hat keinen Überblick wie sich der Wärmebedarf für Gebäude in den letzten 10 Jahren entwickelt hat. Sie kennt nicht einmal die absolute Höhe. Im Blindflug lassen sich aber bestehende Maßnahmen nicht evaluieren und eine zielgerichtete Förderung ist auch nur schwer aufzusetzen. Eine Bestandserfassung ist mehr als überfällig und jetzt sofort umzusetzen, denn die Daten sind allesamt vorhanden

Die Anfragen zum Plenum und Antworten der Staatsregierung zum Download

1 https://www.land.nrw/pressemitteilung/waermewende-erfolgreich-gestalten-land-legt-entwurf-des
2 https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/alt-energieeffizienz/in-kommunen/kommunale-waermeplanung
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-2785.pdf