Vom Regen in die Traufe: Entwicklungsperspektiven der Unterbringung und psychiatrischen Versorgung in Bayern
<p><strong>Der Fall des Gustl Mollath bewegt seit Monaten die Öffentlichkeit</strong>. Er spricht grundlegende Ängste im Kräfteverhältnis zwischen Bürger und Staat an. Auf welcher Basis ist es in Bayern möglich, gegen den eigenen Willen in die Psychiatrie eingewiesen zu werden? Und wie kommt man wieder heraus?</p>
08. April 2013
Abgesehen von der persönlichen Tragik und den Verfahrensmängeln auf Seiten der Justiz weist der Fall auch im Bereich der psychiatrischen Versorgung auf grundlegende Problemstellungen hin. Auf welcher Rechtsgrundlage steht die Unterbringung in Bayern? Wie ist die fachliche Beteiligung der Psychiatrie abgesichert? Welche Probleme entstehen an der Schnittstelle zwischen Krisendiensten und Polizei? Wie werden die Anforderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt?
Diskutieren Sie mit uns die aktuellen Problemlagen und mögliche Handlungsansätze. In unserem Expertengespräch wird es unter anderem um die Folgen aus dem aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Zwangsbehandlung sowie mögliche Schritte auf dem Weg zu einem Psychisch-Kranken-Gesetz gehen, das die Unterbringungspraxis fachlich absichern soll.
Programm:
12 - 12.15 Uhr | Begrüßung und Eröffnung: Christine Stahl, MdL, rechtspolitische Sprecherin |
12.15 - 13.45 Uhr | Diskussion |
RA Dr. Rolf Marschner, Fachanwalt für Sozialrecht | |
Dr. Michael Schwarz, Isar-Amper-Klinikum München-Ost | |
Heiner Dehner, Psychiatriekoordinator der Stadt Nürnberg, Geschäftsführer Krisendienst Mittelfranken | |
Polizeivertreter N.N. | |
13.45 - 14 Uhr | Impulse für die Landespolitik: Theresa Schopper, MdL |