Die Dublin-Verordnung und die Aushöhlung des Asylrechts
<p><strong>Viele Asylsuchende in Bayern waren auf dem Weg zu uns zuvor in einem sogenannten „sicheren Drittstaat“ - doch nicht alle EU-Staaten erfüllen die EU-Mindest-Standards für ein geordnetes Asylverfahren.</strong> Die Umsetzung der Dublin-Verordnung, nach der ein Asylsuchender in dem Mitgliedsstaat, den er zuerst betreten hat, seinen Asylantrag stellen muss, führt daher zu einer Aushöhlung unseres Asylrechts.<br>
04. Juli 2014
In unserem Fachgespräch soll dargelegt werden, wo die Verantwortungs- und Entscheidungsspielräume bayerischer Behörden bzw. des BAMF (Bundesamt für Migration und Asyl) in diesem Verfahren liegen. Außerdem soll aufgezeigt werden, worin die besondere Problematik durch dieses Verfahren für viele Flüchtlinge liegt.
Nach der Einschätzung aus der Expertenperspektive möchten wir mit dem Publikum über die Möglichkeiten der Gestaltung der Asylpolitik trotz der gesetzlichen Hindernisse diskutieren.
Programm:
18 Uhr | Begrüßung durch Christine Kamm, MdL, Sprecherin für Europapolitik |
18.15 Uhr | Input von Hubert Heinhold (Rechtsanwalt): Juristische Analyse der Dublin-Verordnung |
18.45 Uhr | Input von Ben Rau (Bayerischer Flüchtlingsrat): Erfahrungen mit Dublin-Fällen aus der Beratungspraxis |
19.15 Uhr | Diskussion |