Bau | Wohnen | Denkmalschutz
Bezahlbaren Wohnraum schaffen
staatliche Liegenschaftspolitik reformieren!
24. Juni 2021
Die stärksten Kostentreiber beim Wohnen sind Grundstücks- und Baulandpreise. Grund und Boden ist zum Spekulationsobjekt geworden und explodierenden Bodenpreise schlagen auf die Immobilienpreise und Mieten durch. Aber Boden ist ein Allgemeingut, unvermehrbar, unentbehrlich und sozial gebunden. Im Kampf gegen steigende Mieten und Verdrängung sind Liegenschaften der öffentlichen Hand Gold wert. Die auf Initiative der Grünen Landtagsfraktion diese Woche im Bauausschuss durchgeführte Sachverständigenanhörung zum Thema „Bayerische Wohnungsbaugesellschaften und Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) hat einhellig bestätigt, dass die verbilligte Abgabe von Grundstücken zur Schaffung bezahlbarer Wohnungen sinnvoll und richtig ist. Die gibt es derzeit auf Bundesebene oder auch in Baden-Württemberg. In Bayern steht dem das Haushaltsrecht entgegen und muss deshalb dringend geändert werden – ebenso wie die gesetzlichen Regelungen zu den Aufgaben der IMBY. Diese beschränken sich lediglich auf die Verwaltung staatlicher Liegenschaften. Es braucht aber eine transparente Immobilienstrategie, die neben Bodenbevorratung auch auf Kooperation mit den bayerischen Wohnungsunternehmen und den Kommunen setzt, um eine aktive Rolle bei der Schaffung von Wohnraum einzunehmen. Weil die staatlichen Grundstücke begrenzt sind, braucht es zudem ein Flächenkataster aus allen bebaubaren öffentlichen Flächen. In diesem Zusammenhang darf man auch nicht davor zurückscheuen, schwierige Grundstücke und komplexe Wohnungsbauprojekte wie z.B. Parkplatzüberbauungen zu entwickeln. Da gerade kleine Städte und Gemeinden wenig Erfahrung mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau haben, benötigt es Leitlinien für die sozialgerechte Bodennutzung und Unterstützung im Hinblick auf kommunale Bodenbevorratung. Einigkeit besteht auch darüber, dass es eine deutliche Aufstockung der Wohnraumförderung notwendig ist, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Vor allem wenn die neu gegründete staatlichen Wohnungsbaugesellschaft BayernHeim künftig deutlich mehr bauen soll und dafür Mittel aus der Bayerischen Wohnraumförderung erhält. Damit die Mietwohnungen auch langfristig bezahlbar bleiben, soll zudem die Bindungsdauer verbindlich auf 40 Jahre ausgeweitet werden. Wenn Grundstücke im Erbbaurecht vergeben werden, könnten diese an den dafür vorgesehen Zeitraum gekoppelt werden wie es beispielsweise die Landeshauptstadt München mit einer 80-jährigen Bindung bereits umsetzt. Auch durch eine verstärkte Stadt-Land-Kooperation und interkommunale Zusammenarbeit könnten die wohnungspolitischen Herausforderungen gemeinsam angepackt werden. Fazit: Der Freistaat als Eigentümer muss seine Liegenschaftspolitik endlich am Gemeinwohl ausrichten und nicht länger am größtmöglichen Gewinn für den Landeshaushalt.