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Nach der Novelle ist vor der Novelle

Bayerische Bauordnung nachjustieren

31. März 2022

Am 1. Februar 2021 ist die Neuregelung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft getreten. Ziel ist es, Bauen in Bayern dadurch schneller und einfacher zu machen. Ob das gelungen ist, soll eine Evaluierung zeigen, die die Wirksamkeit der Neuregelungen bewertet. Daran beteiligt waren Bauaufsichtsbehörden, Bauverbände, Baukammern und kommunale Spitzenverbände. Im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum und verstärkter Nutzung des Gebäudebestandes sehen wir Landtags-Grüne vor allem die Regelungen zur Umwandlung von bestehenden Aufenthaltsräumen in Wohnraum, die Erleichterung bei Dachausbauten sowie die Stärkung der Holzbauweise positiv. Grundsätzlich sollte der Fokus auf den Gebäudebestand gelegt werden. Dafür sollte die Bauordnung zu einer Umbauordnung weiterentwickelt und gemäß den Anforderungen an den Klimaschutz ausgestaltet werden: weniger Abriss, mehr Recycling und besseres Bauen im Bestand. 

Diesen Anspruch erfüllt die Bauordnung in der derzeitigen Form noch nicht. Im Zuge der Gesetzesänderung hatten wir GRÜNE aber auch vor handwerklichen Fehlern bei einzelnen Regelungen gewarnt. Die Ergebnisse der Evaluation bestätigen nun unsere wesentliche Kritikpunkte.

Deshalb haben wir Grüne diese Woche im Bauausschuss einen Antrag eingebracht, mit dem wir die Staatsregierung auffordern, die Bauordnung an den entsprechenden Stellen nachzujustieren. Es ist unbestritten, dass die Änderungen im Abstandsflächenrecht in erheblichem Maß zu einer Erleichterung insbesondere des Wohnungsbaus beitragen. Umso unverständlicher ist es, dass für Städte mit mehr als 250.000 Einwohner*innen, was derzeit München, Augsburg und Nürnberg betrifft, weiterhin das „alte Recht“ gilt. Gerade dort wäre mit einem Standard von 0,4 H eine flächensparende Nachverdichtung möglich. Um ein einheitliches Abstandsflächenrecht für ganz Bayern zu schaffen, wollen wir diese überflüssige Sonderregel streichen. Klar ist aber auch, dass mit der Verkürzung der Abstandsflächen und der damit einhergehenden höheren baulicher Dichte in Siedlungsgebieten potenziell weniger nutzbarer Freiraum zur Verfügung steht. Umso wichtiger ist die Qualität des Freiraums im Sinne einer doppelten Innenentwicklung. D.h. neben der baulichen Verdichtung ist der Blick zugleich auch auf die Erhaltung, Weiterentwicklung und Qualifizierung des urbanen Grüns zu richten. Diese Qualität wollen wir GRÜNE mit qualifizierten Freiflächengestaltungsplänen, Gebäudebegrünung und baulichen Maßnahmen zur Klimaanpassung gewährleisten.

Mit der Einführung der Genehmigungsfiktion wurde eine deutliche Beschleunigung der Zulassungsverfahren prognostiziert. Die Evaluation dagegen belegt, dass überwiegende Zahl der Verfahren ohnehin innerhalb der Frist verbeschieden werden. Lediglich für 168 Fälle und damit für 0,75 % der Bauanträge ist die Genehmigungsfiktion eingetreten (Stand 01. Dezember 2021). Vielmehr führt sie zu Streitigkeiten zwischen Planer*innen und Behörden wegen unvollständig eingereichter Bauanträge bzw. kritischer Prüfung der Bauantragsunterlagen. Zudem nehmen denkmalschutz- oder naturschutzrechtliche Beurteilungen längere Zeit in Anspruch. In solchen Fällen müsse seitens der Bauaufsichtsbehörden dann auf den Verzicht der Fiktion hingewirkt werden. Auch das haben wir in der Vergangenheit bereits angemahnt.

Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns für eine Streichung der Genehmigungsfiktion aus. Die Evaluation hat zudem gezeigt, dass die Neuregelung zur Spielplatzablöse zu Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Festlegung der Ablösebeträge führt. Zur Unterstützung sollen den Kommunen eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt werden. Das gilt ebenfalls für die Neuregelung zur Berücksichtigung der Verkehrsinfrastruktur bei Stellplatzsatzungen. Bislang machen nur 7 % der Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch. CSU und FW hingegen sehen keinen Änderungsbedarf und haben unsere Vorschläge abgelehnt. 

Fazit
Der Berg kreißt und heraus kommt eine Maus. Mit der Novelle wird das Ziel, schneller und günstiger zu bauen, nicht erreicht. Um Verwaltungs- und Planungsprozesse zu beschleunigen, fordern wir Grüne eine schnelle und flächendeckende Digitalisierung der Bauverwaltung. Die steckt in Bayern aber nach wie vor in den Kinderschuhen. Nach der Novelle ist vor der Novelle. Deshalb werden wir Grüne uns auch weiterhin für eine zeitgemäße, nachhaltige und grüne Bauordnung stark machen.