Grüne wollen Kindertagesstätten von unnötiger Bürokratie entlasten

<p>Die CSU hat in dieser Woche im Sozialausschuss einen Vorschlag der GRÜNEN (<a href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004000/0000004249.pdf">Drs. 17/6206</a>) und des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH),&nbsp; Kitas von unnötiger Bürokratie zu entlasten, abgelehnt.&nbsp; Der ORH hatte in seinem jüngsten Jahresbericht vorgeschlagen, dass absurd aufwendige Förderverfahren bei den sogenannten Gastkindern zu vereinfachen.

26. Juni 2015

Für die Träger der Kindertagesstätten in Bayern ist diese Haltung der CSU und der bayerischen Staatsregierung eine große Enttäuschung. Sie werden durch das komplizierte Verfahren mit einem unnötig hohen Verwaltungsaufwand belastet.

Der ORH hat in seinem aktuellen Jahresbericht zum wiederholten Male eine scharfe Kritik an dem aufwendigen Förderverfahren und dem unnötigen Verwaltungsaufwand von Kindertagesstätten in Bayern formuliert. Dies betrifft vor allem das mit der sog. Gastkinderregelung verbundene Förderverfahren. „Bisher muss jede Kita, die Kinder aus unterschiedlichen Gemeinden betreut, bei jeder dieser Gemeinden jeweils einen eigenen Förderantrag stellen“, erläutert die grüne Expertin für frühkindliche Bildung, Christine Kamm. Hinzu kommen noch jeweils vier Abschlagzahlungen und eine jährliche Endabrechnung pro Kita und Gemeinde. Die Gemeinden wiederrum bekommen die Hälfte ihres Förderanteils vom Freistaat refinanziert. Hierfür sind die Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städte zuständig.

Der ORH nennt in seinem Bericht ein extremes Beispiel, indem eine Kita bei zwölf verschiedenen Gemeinden eine Förderung beantragt hat, wobei zusätzlich noch sechs unterschiedliche staatliche Stellen mit der  Refinanzierung des staatlichen Förderanteils betraut waren. Das potenziert sich dann allein bei dieser Kita auf 96 Abschlagszahlungen und 24 Endabrechnungen. „Dies ist nun wirklich ein absurd hoher Aufwand“, so Christine Kamm. Insgesamt haben die 8.787 bayerischen Kitas 26.079 Förderanträge gestellt. Also im Durchschnitt mehr als drei pro Einrichtung.

Der ORH hat nun einen guten und sofort umsetzbaren Vorschlag zur Vereinfachung des Verfahrens gemacht, den wir mit unserem Antrag aufgegriffen haben. Zukünftig sollen die Kitas nur noch bei der Gemeinde Anträge stellen müssen, in der sie ihren Sitz haben. Dies gilt auch für Kinder aus anderen Gemeinden. Auch auf Seiten des Staates soll nur noch eine staatliche Stelle/ein Landkreis für die Refinanzierung zuständig sein. Damit reduziert sich der Verwaltungsaufwand sowohl für die Kitas, als auch für die beteiligten staatlichen und kommunalen Stellen, um mehr als zwei Drittel. Die ‚Sitzgemeinde‘ der Kita erhält die Möglichkeit zu einem Kostenausgleich mit den jeweiligen ‚Aufenthaltsgemeinden‘ der Kinder, damit es zu keiner Benachteiligung kommt. Allerdings können die beteiligten Kommunen auch einen wechselseitigen Verzicht auf diesen Erstattungsanspruch vereinbaren und so den Verwaltungsaufwand noch weiter reduzieren.

Der ORH hat allein für die Kitas durch das bestehende Förderverfahren einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand von insgesamt 17.292 Stunden errechnet. „Hier ist eine konsequente Entbürokratisierung längst überfällig“, fordert Christine Kamm. „Der Vorschlag des ORH muss schleunigst umgesetzt werden. Das Personal in den Kitas hätte dann auch mehr Zeit für die Betreuung der Kinder“.