Refinanzierung der ErzieherInnenausbildung

<p><strong>Die CSU hat in dieser Woche im Sozialausschuss einen grünen <a href="/fileadmin/bayern/user_upload/ContentFiles/15_07_15_drs.7561_angemessene_finanzierung_der_erzieherausbildung.pdf">Antrag</a> für eine Refinanzierung der Ausbildungsvergütung in dem geplanten Modellversuch für eine ‚Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen‘ abgelehnt.</strong> Dies betrifft insbesondere den Einsatz der angehenden ErzieherInnen in Kindertagesstätten. Für die Vergütung der Auszubildenden, die sich an der Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst orientiert, erhalten die Kitaträger kein Geld.

22. Oktober 2015

Als Ersatz wird ihnen dafür eine Anrechnung der Auszubildenden auf den Stellenschlüssel angeboten. Diese Regelung geht jedoch zwangsläufig zu Lasten sowohl der Auszubildenden, die  wie eine vollwertige pädagogische Kraft bewertet werden, als auch des vorhandenen pädagogischen Personals in den Kitas, bei dem Stellenstreichungen möglich werden.

„Wir fordern deshalb von der Staatsregierung, dass sie im Rahmen des Modellversuchs ‚Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen‘ die Refinanzierung der vorgesehenen Ausbildungsvergütung sicher stellt“, so Christine Kamm, Sprecherin der Fraktion für frühkindliche Bildung. In der Ausschreibung zum Modellversuch ist eine Vergütung der Auszubildenden vorgesehen, die sich an der Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst orientiert. Diese beträgt aktuell 853 Euro im ersten Jahr, 903 Euro im zweiten Jahr und 949 Euro im dritten Jahr. „In der kindbezogenen Förderung der Kitas nach dem BayKiBiG ist eine Finanzierung der Ausbildungsvergütung nicht enthalten,“ erläutert Christine Kamm. „Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben deshalb immer wieder darauf hingewiesen, dass sie eine Refinanzierung der Ausbildungsvergütung benötigen. Ein solches Refinanzierungsangebot fehlt jedoch in der Ausschreibung des Freistaats.“

Bei Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird immerhin noch darauf verwiesen, dass die Vergütung der Auszubildenden im Tagessatz der sozialpädagogischen Einrichtung berücksichtigt werden kann. Auch im Bereich der freien Jugendarbeit besteht zumindest die Möglichkeit, die Ausbildungsvergütung in die Verträge mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe aufzunehmen. Im Bereich der Kindertagesstätten fehlt dagegen eine solche Refinanzierungsoption. Als Ersatz wird Ihnen dafür angeboten, die Auszubildenden in den förderrelevanten Anstellungsschlüssel als Ergänzungskraft einrechnen zu können. Im zweiten Ausbildungsjahr soll eine Anrechnung in Höhe von bis zu 50 Prozent ermöglicht werden. Im dritten Jahr sogar eine Anrechnung von bis zu 100 Prozent. Dies geht weit über die Anrechnungsoptionen in dem Modellversuch einer Praxisintegrierten Ausbildung in Baden-Württemberg (PIA) hinaus. Dort wird eine maximale Anrechnung von bis zu 40 Prozent ermöglicht, aber von den meisten Trägern nicht in Anspruch genommen. Im Schnitt liegt die Anrechnungsquote in BaWü lediglich bei 20 Prozent.

„Die jetzt in Bayern ermöglichte Anrechnung geht sowohl zu Lasten der Auszubildenden, die wie eine vollwertige Kraft behandelt werden, als auch zu Lasten des vorhandenen pädagogischen Personals in den Kitas, da Kürzungen beim Stellenschlüssel ermöglicht werden“, befürchtet Christine Kamm. Ohne zusätzliche Förderung werden die Einrichtungen praktisch zum Personalabbau gezwungen. Es ist klar: „Eine Anrechnungsoption von bis zu 100 Prozent muss zwangsläufig auch zu Lasten der pädagogischen Qualität gehen.“ Die Auszubildenden verbringen im Schnitt die Hälfte ihrer Ausbildungszeit in den Fachakademien für Sozialpädagogik, sind also durchschnittlich nur an 2,5 Tagen in der Woche in der Kita. Schon allein deshalb dürfen Auszubildende auf keinen Fall zu 100 Prozent in den Stellenschlüssel eingerechnet werden. Die volle Anrechnung ist also faktisch eine verschleierte Verschlechterung des Stellenschlüssels und der Personalausstattung in den Kitas. „Die Staatsregierung muss deshalb bei dem Modellversuch nachbessern und den unterschiedlichen Trägern der Ausbildung eine sichere Refinanzierungsoption anbieten,“ fordert Christine Kamm. „Die sich bewerbenden Einrichtungen brauchen eine sichere Planungsgrundlage die nicht zu Lasten des vorhandenen Personals geht.“