Verlässliche Finanzierung für bayerische Kindertagesstätten durchgesetzt!

<p><strong>"Qualitätsbonus plus" wird endlich abgeschafft – stattdessen Erhöhung des Basiswertes zur kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG.</strong> Zwei Tage vor der Behandlung <a href="/fileadmin/bayern/user_upload/ContentFiles/15_04_21_drs.6216_da_bessere_finanzierung_der_kitas_umsetzen_-_basiswert_sofort_erhoehen.pdf">eines entsprechenden Dringlichkeitsantrags der Grünen Landtagsfraktion</a>, hat sich die Staatsregierung nach langem Zögern&nbsp; dazu durchgerungen, den unsinnigen ‚Qualitätsbonus plus‘ in der Kitaförderung wieder abzuschaffen und stattdessen den Basiswert zu erhöhen.

22. Mai 2015

Damit wurde der Forderung des GRÜNEN Antrags  entsprochen! Die bayerischen Kitas erhalten endlich eine gesetzlich abgesicherte Finanzierung  und damit die notwendige Planungssicherheit für tatsächliche Verbesserungen der Qualität.

Der ‚Qualitätsbonus plus‘ wurde erst Anfang dieses Jahres als zusätzliche freiwillige Leistung der Staatsregierung zur Verbesserung der Qualität in den Kindertagestätten eingeführt. Die hierfür vorgesehenen 63 Millionen € waren ursprünglich für die zweite Stufe der Beitragsentlastung von Eltern bei den Kitagebühren eingeplant. Das mit komplizierten bürokratischen Auflagen verbundene neue Förderinstrument hat bei Kitaträgern und Kommunen zu großem Chaos und Verunsicherung geführt.  „Nun muss die Staatsregierung die Notbremse ziehen und ein von ihr selbst geschaffenes ‚Bürokratiemonster‘ wieder einkassieren“, freut sich die Grüne Kitaexpertin Christine Kamm. „Eine späte Einsicht ist immer noch besser, als überhaupt keine Einsicht!“

Kopfschütteln über die späte Entscheidung der Staatsregierung

Bereits vor seiner Einführung haben die kommunalen Spitzenverbände und die Kitaträger davor gewarnt, dass der ‚Qualitätsbonus plus‘ in der geplanten Form nicht funktionieren wird. Vor Auszahlung der staatlichen Mittel muss jede Kommune einen eigenen Beschluss zur Kofinanzierung fällen und sich mit einer formellen Erklärung zur Verbesserung der Qualität in den Kitas verpflichten. „Theoretisch wären also jedes Jahr rund 2.000 Gemeinderatsbeschlüsse und ebenso viele Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Bürgermeister erforderlich gewesen. Es war völlig klar, dass diese bürokratische Regelung nicht funktionieren wird“, kritisiert Christine Kamm.  „Die jetzt beschlossene Erhöhung der gesetzlichen Förderung über den Basiswert hätten wir bereits im Sommer 2014 haben können!“
Bisher hatten anscheinend nur 14 Prozent der berechtigten Kommunen überhaupt Mittel aus dem ‚Qualitätsbonus plus‘  abgerufen. Ein Großteil der Fördersumme drohte also zu verfallen.

„Wir haben von Anfang an gesagt, dass die Kindertagesstätten in Bayern für eine tatsächliche Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung und des Stellenschlüssels in den Einrichtungen eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung brauchen“,  erklärt Christine Kamm. Der bayerische Städtetag und der bayerische Landkreistag haben sich bereits im letzten Sommer dazu bereit erklärt, zu den 63 Millionen € des Freistaats weitere 63 Millionen € als kommunale Pflichtleistung hinzuzufügen. Damit stehen jetzt insgesamt 126 Millionen € für eine deutliche Erhöhung der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG zur Verfügung. Christine Kamm wundert sich über die späte Entscheidung der Staatsregierung: „Uns ist völlig unverständlich, warum die Staatsregierung nicht sofort diesem vernünftigen Vorschlag der Kommunen und aller Fachverbände gefolgt ist.“