Bildung und Wissenschaft

Grüne für freies Elternwahlrecht beim Übertritt

<p>Diese Woche haben wir Grüne das Übertrittsverfahren zum Thema im Ausschuss für Bildung und Kultus gemacht. Wir schlagen vor, die gängige Regelung bzw. das Prozedere zum Übergang auf die weiterführenden Schulen zu reformieren. Die verbindliche Grundschulempfehlung soll durch die Wahlfreiheit der Eltern abgelöst werden. Diese neue Regelung macht notwendig, dass die Eltern bereits ab Klasse 1 kontinuierlich beraten und so auf die später anstehende Übergangsentscheidung vorbereitet werden.<br>

03. Juni 2016


Der frühe Übertritt nach Klasse 4 an die weiterführenden Schulen streng nach Notendurchschnitt bedeutet Stress für Kinder, Eltern und die Lehrkräfte. Die Familien und vor allem natürlich die Kinder sind über Wochen großen Strapazen ausgesetzt, um den ersehnten Notenschnitt zu erreichen. Wir wollen nicht, dass Kinder schon in den frühen Grundschuljahren dem Auslesedruck ausgesetzt sind. Im Kern müssen wir uns endlich von der zu frühen Sortierung von Kindern auf verschiedene Schultypen verabschieden. Auf dem Weg zu einem kindgerechten und chancengleichen Schulsystem müssen wenigstens Verbesserungen im Prozedere herbeigeführt werden.

Hinzu kommt: die Übertrittsempfehlungen sind erwiesenermaßen nur scheinobjektiv. Entgegen allen Behauptungen der Staatsregierung ist es nicht eine objektiv messbare Leistung der Kinder, die über den Übertritt ins Gymnasium oder Realschule entscheidet. Vielmehr bestimmt die örtlich vorhandene Schulinfrastruktur, wie hoch der Anteil der Gymnasiasten oder der Realschülerinnen und Realschüler innerhalb eines Jahrgangs ist. So gibt es in München, wo jede vierte weiterführende Schule ein Gymnasium ist, entsprechend mehr Übertrittsempfehlungen, als etwa in der Region Landshut, wo es anteilig nur halb so viele Gymnasien gibt. Wir brauchen Lösungen, um ein vielfältiges hochwertiges Bildungsangebot und alle Abschlüsse überall im Land sicherstellen zu können. Neben regionalen Ungerechtigkeiten ist nach wie vor die soziale Herkunft ein „Übertrittshemmnis“ in Bayern. Es gibt also keine objektive Leistungsgerechtigkeit und damit auch keine gerechte Übertrittsempfehlung. Wir Landtags-Grünen fordern deshalb die Streichung der verbindlichen Grundschulempfehlung und die Einführung der qualifizierten Elternberatung mit einem freien Elternwahlrecht. Baden-Württemberg hat es vorgemacht und diese Reform erfolgreich durchgeführt. Auch in der neuen Legislaturperiode wird an dieser Entscheidung bewusst festgehalten und das Verfahren weiterentwickelt.

Antrag