Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Keine PAG-Propaganda an Schulen!

Kontroverse Themen müssen kontrovers diskutiert werden

28. Juni 2018

Die Protestwelle gegen das PAG war und ist noch immer enorm. Die Idee der CSU-Regierung, Andersdenkende umzuerziehen, also aktiv Polizistinnen und Polizisten in Schulen und Hochschulen zur sogenannte Aufklärungsarbeit zu schicken, empfinden wir als völlig unangemessen.

Deshalb haben wir die CSU-Regierung mit unserem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, keine PolizistInnen im Rahmen einer Polizeiaufgabengesetz-„Informationsoffensive“ in Schulklassen und an Hochschulen zu schicken. Den vielen jungen Kritikerinnen und Kritikern des Gesetzes unterstellt die CSU, dass sie nur gegen das mittlerweile in Kraft getretene Gesetz demonstrieren, weil sie darüber nicht ausreichend aufgeklärt sind. Anders Denkende werden nicht respektiert und sollen zur Not in den Klassenzimmern umgestimmt werden. Die der Neutralität verpflichtete bayerische Polizei mit ihren 2,2 Millionen Überstunden hat weitaus wichtigere Aufgaben, als an unseren Schulen und Hochschulen das vermurkste CSU-PAG-Gesetz zu erklären. Die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes stößt in der Zivilgesellschaft auf massive Kritik, nicht nur bei jungen Leuten. In der Gesellschaft kontrovers diskutierte Themen müssen auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden. Hier legt der Beutelsbacher Konsens die Grundsätze für die politische Bildung fest: Polizisten können nur dann über das Thema PAG in Schulen und an Hochschulen sprechen, wenn gleichzeitig auch KritikerInnen an diesem Gesetz zu Wort kommen. Unser Antrag wurde von der CSU-Mehrheit im Bildungsausschuss abgelehnt.