Mittagessen an Kita und Schule fair besteuern

Die Mittagsverpflegung soll fair und einheitlich besteuert werden. Deshalb forderten wir Landtags-Grüne, dass für die Mittagsverpflegung von Kindern der verringerte Mehrwertsteuersatz gilt. Mit dem eingesparten Geld können für die frisch zubereiteten Speisen so qualitativ hochwertigere Lebensmittel verwendet werden, ohne dass der Endpreis steigt.

20. April 2018

Für uns gehört ein gesundes und gutes Mittagessen zum Bildungs- und Erziehungsauftrag an Schulen und Kindertagesstätten. „Wenn dabei Wert auf Qualität, das heißt auf frische regionale Produkte sowie biologisch erzeugte Lebensmittel geachtet wird, sind Billigpreise für das Essen nicht möglich.“, so Gisela Sengl, agrarpolitische Sprecherin. Grundsätzlich gilt, dass Schul- und Kita-Essen, das von einem Caterer an der Schule ausgegeben wird, wie das Essen in einem Bewirtungsbetrieb (Gaststätte) zu besteuern ist, mit dem vollen Steuersatz von 19 Prozent. Liefert der Caterer nur an und wird dann das Essen zum Beispiel von der Schule oder einem gemeinnützigen Verein ausgegeben, gilt für den Caterer der reduzierte Steuersatz. Mit der aktuellen Regelung ist das aber von Fall zu Fall unterschiedlich, auch weil unklar ist, ob es sich bei der Ausgabe von Essen schon um eine zusätzliche Leistung handelt, die den günstigeren Steuersatz rechtfertigt.

Wir brauchen auch deshalb eine faire und einheitliche Lösung, weil längst nicht alle Schulen die aktuellen Möglichkeiten nutzen können, indem sie ihr essen selbst ausgeben.  Unser Antrag wurde abgelehnt, wir arbeiten jedoch mit unserem Gesetzentwurf „Mittagsverpflegung an Schulen: gut und kostenfrei“ weiter daran, dass Mittagessen für Schülerinnen und Schüler günstiger, besser und fairer wird.

Unser Antrag "Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Mittagsverpflegung an Kita und Schule"