Energie

Restwassermengen an bayerischen Wasserkraftanlagen

<p class="MsoNormal"><strong>Ausgehend von alarmierenden Meldungen des Landesfischereiverbandes zu nicht eingehaltenen Auflagen bei den Restwassermengen an Wasserkraftanalgen berichtete die Staatsregierung im Umweltausschuss des Landtages über ihr eigenes Untersuchungsprogramm.</strong> Dabei kamen doch sehr bedenkliche Defizite zum Vorschein.</p>

10. Juli 2015

Bei vielen Wasserkraftwerken wird das zur Energiegewinnung genutzte Wasser über einen Ausleitungskanal geführt. Im eigentlichen Bach- oder Flussbett fließt dann nur mehr eine über einen Genehmigungsbescheid genau definierte Restwassermenge, die für die dort lebenden Fische ausreichend sein soll. Diese Restwassermenge schmälert aber den Energieertrag des Wasserkraftwerkes. Der Fischereiverband hat bei Kontrollen festgestellt, dass diese Restwassermenge zu Ungunsten der Fische und zu Gunsten der Wasserkraftbetreiber häufig illegal reduziert wird.

Daraufhin hat die Wasserwirtschaftsverwaltung 2014 ein Kontrollprogramm aufgelegt und dies den Wasserkraftbetreibern vorab mitgeteilt. Immerhin ein Viertel der untersuchten 1270 Wasserkraftanlagen  wies erhebliche Mängel beim Restwasser auf. Dieser zusätzliche Energieertrag wird zudem über die EEG-Umlage vergütet und stellt damit auch einen Betrug der StromverbraucherIn dar. In der Diskussion wurde auch festgestellt, dass die Restwasserbescheide nicht der seit dem Jahr 2000 geltenden europäischen Wasserrahmenrichtlinie entsprechen. Das hätte man zwar längst abstellen können, soll aber erst mit einem neuen Restwasserleitfaden der Ende 2016 anvisiert ist, geschehen.

„Wenn man bedenkt, dass unsere Fischarten der Fließgewässer zu den am stärksten bedrohten Tiergruppen zählen und dass die Wasserrahmenrichtlinie eigentlich 2015 einen guten Zustand der Gewässer fordert, ist die Untätigkeit der CSU-Staatsregierung schon skandalös.“ so der Vorsitzende des Umweltausschusse Dr. Christian Magerl.