Energie | Klima
Klimaschutzgesetz, ja bitte, aber wirksam und nachhaltig
Sachverständigenanhörung zum Klimaschutzgesetz
25. September 2020
Vor eineinhalb Jahren hat der bayerische Umweltminister Glauber hinausposaunt, dass es einen ersten Entwurf eines Bayerischen Klimaschutzgesetzes gäbe. Diese Woche beginnt nun die intensive parlamentarische Debatte mit einer Sachverständigenanhörung die Landtags-Grünen zusammen mit der SPD-Fraktion durchgesetzt haben.
Die bisherige Entstehungsgeschichte des Gesetzentwurfs war nach Ansicht der Landtags-Grünen mehr als enttäuschend. Sowohl die Anregungen der im vergangenen Jahr von Umweltminister Glauber durchgeführten Jugendklimakonferenzen haben im Gesetzentwurf keine Spuren hinterlassen, ebenso wie zahlreiche Stellungnahmen aus der Verbändebeteiligung zu Beginn des Jahres trotz harscher Kritik zu keiner wesentlichen Veränderung des Gesetzentwurfs führten.
Das Schneckentempo und die Beratungsresistenz der Bayerischen Staatsregierung in dieser höchst dringlichen Frage ist fatal.
Mit den ausgewählten Sachverständigen für die Anhörung gibt es eine gute Mischung aus Jurist*innen, Naturwissenschaftler*innen, Praktiker*innen und Verwaltung, die die Knackpunkte des Gesetzentwurfs einschätzen können. Für uns Grüne sind folgende Fragen zentral: Erreichen wir mit diesem Gesetzentwurf die Pariser Klimaziele? Wird der Gestaltungsspielraum, den die Bundesländer haben, ausgenutzt? Werden nicht nur Ziele formuliert, sondern auch konkret Klimaschutzmaßnahmen eingefordert? Wie verbindlich sind die Regelungen? Wie unterstützen wir die Kommunen?
Klar ist, dass der Maßnahmenkatalog der Söder-Regierung jedoch nur Beschreibungen, Appelle und Anreizprogramme, aber keinerlei Gebote und Verbote und verbindliche Vorgaben und Grenzwerte enthält. Er beinhaltet keine Abkehr von klimaschädlichen Maßnahmen oder Planungen. Mit reinen Appellen wird das 1,5°C-Ziel aber nicht zu erreichen sein. Die weitgehend auf Anreizen und Freiwilligkeit beruhende Klimaschutzpolitik der letzten 20 Jahre zeigt sehr deutlich, dass damit nicht
die nötigen Reduzierungen an Treibhausgasen zu erreichen sind.
Und, die Experten sind sich einig: Bayerns Klimaschutzgesetz ist zu vage und braucht ein Monitoring. Dabei fehlt es im Entwurf für das bayerische Klimaschutzgesetz
nach Ansicht zahlreicher Expert*innen an konkreten Zielen und einem unabhängigen Monitoring. Die Ziele im Gesetz seien zu vage formuliert, dabei würden sich etwa die Kommunen klare Vorgaben für ihr Handeln wünschen, sagte etwa Ingrid Kögel-Knabner von der Technischen Universität München am Freitag bei einer Anhörung im
Umweltausschuss des bayerischen Landtags.
Auch Christian Maaß, Geschäftsführer der Hamburg Institut Consulting GmbH, betonte, dass Klimaschutzgesetze mehr als nur Symbolpolitik sein müssten. Jedes Land müsse in Ergänzung zum Bundesgesetz konkrete Ziele definieren. Darin solle etwa stehen, wie viel Fläche für den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien bereitgestellt werden solle.
Bei der Überwachung der praktischen Erfolge des Gesetzes sei es wichtig, dass diese Bewertung der Entwicklung unabhängig erfolge, so wie es auch in Klimaschutzgesetzen anderer Länder geregelt sei, sagte Stephan Sina vom Ecologic Institute in Berlin. Ohne ein Monitoring sei ein Nachsteuern nicht machbar.
Der Gesetzentwurf der schwarz-orangen Koalition sieht vor, ohne jegliche Verbote, aber mit einer Vielzahl von freiwilligen Anreizen im Freistaat bis 2050 vollständige Klimaneutralität zu erreichen. Die CO2-Emissionen sollen bis 2030 von derzeit sieben auf unter fünf Tonnen pro Kopf und Jahr sinken. Für die Staatsverwaltung wird bis
2030 die Klimaneutralität angepeilt.
Alle schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen können auf der Seite unsers Abgeordneten Martin Stümpfig eingesehen werden: https://www.martin-stuempfig.de/news/detailansicht/article/anhoerung-klimaschutzgesetz-am-2592020.html