Energie | Klima
1000 Solaranlagen pro Jahr auf die staatlichen Dächer
Nutzung staatlicher Dächer ist ausbaufähig
24. Juni 2022
Die Nutzung der staatlichen Dächer im Freistaat für Photovoltaik ist – gelinde gesagt – noch ausbaufähig. Bei insgesamt fast 11 000 Liegenschaften waren zum Jahresende gerade mal 403 Photovoltaikanlagen auf staatlichen Dächern. 96% der Dächer sind ohne Solaranlagen! Fassaden oder Parkplätze sind überhaupt nicht belegt. Von den mageren 403 Anlagen waren 344 PV-Anlagen im Besitz des Freistaats und etwa 60 Stück werden über Pachtverträge von anderen betrieben. Die Anlagen des Freistaats sind zudem mehr als mickrig: im Durchschnitt mit 15 KW sind sie nicht viel grösser als Standard Eigenheimanlagen mit knapp 10 kW.
Nun ist es ja nicht so, wie bei der Windenergie: die Staatsregierung propagiert ja die Photovoltaik. Aber selbst hier kommt sie nicht voran. Obwohl der Landtag – damals auf Initiative der Grünen Fraktion – bereits 2004 beschlossen hat, die staatlichen Liegenschaften privaten oder gewerblichen Investoren zur Solarstromerzeugung anzubieten, sind also in 18 Jahren gerade mal 60 Anlagen per Pachtvertrag installiert worden.
Ursache für diese magere Bilanz ist nach Ansicht vieler potenzieller Investoren ein Musterpachtvertrag der „Immobilien Freistaat Bayern“. Dieser Vertrag enthält die seltsame Regelung, dass bei einer – nicht durch den/die Pächter*in verursachten – Dachreparatur der/die Pächterin keinerlei Entschädigung erhält. Damit liegt für 20 Jahre ein absolut unkalkulierbares Risiko einseitig auf Seiten der Pächter*innen. Kein Wunder, das niemand investieren will.
Grundsätzlich halten wir Grünen es für sinnvoller, dass der Freistaat selbst investiert und seine Dachflächen mit eigenen Anlagen bestückt. Wer die Anlage besitzt, ist uns zweitrangig – Hauptsache die Dächer werden endlich belegt mit Solarthermieanlagen oder Photovoltaikanlagen. Bauminister Christian Bernreiter will nun mit „frischem Kapital aus der Privatwirtschaft“ die Photovoltaik voranbringen. Dann muss er aber auch die Bedingungen investorenfreundlich gestalten.
Darum fordern wir erneut mit einem Antrag eine Änderung der Dachnutzungsverträge der „Immobilien Freistaat Bayern“. Wir hatten nahezu den gleichen Antrag schon im Januar 2021 gestellt. Bei der Diskussion im Bauausschuss wurde unsere Kritik dieses Mal zwar für berechtigt erklärt, aber der Antrag abgelehnt. Die Begründung war mehr als kurios. Weil die Staatsregierung das eh machen würde, werde man den Antrag ablehnen. Das zeugt von einem sehr seltsamen Verständnis von parlamentarischer Demokratie. Und es ist auch glatt gelogen: Seit Januar 2021 hätte die Staatsregierung genug Zeit gehabt!
Unser Ziel ist, dass bis 2030 jährlich 1000 Solaranlagen auf staatlichen Dächern, Fassaden oder Parkplätzen installiert werden. Vorher geben wir uns nicht zufrieden.
Antrag: Sonne auf öffentlichen Dächern konsequent nutzen: Pacht-Nutzungsverträge verbessern
Schriftliche Anfrage: Solarnutzung auf staatlichen Liegenschaften