Energie | Klima

Bayerisches Klimagesetz

Landtags-Grüne treiben Novellierung voran

22. Juni 2022

 

Grüner Antrag auf Anhörung zum Änderungsentwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes im Umweltausschuss (Do, 23. Juni). Mit einem Antrag (Anhang) im Umweltausschuss am Donnerstag, 23. Juni 2022, fordern die Landtags-Grünen eine zeitnahe Sachverständigen-Anhörung zur Novellierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes.

„Die Klimakrise spitzt sich stetig zu – aber die Staatsregierung lässt das Klimagesetz in der Schublade verschimmeln. Das ist Wahnsinn!“, sagt Martin Stümpfig, energie- und klimapolitischer Sprecher der Landtags-Grünen. „Wir dürfen nicht noch mehr Zeit verlieren! Die Staatsregierung hat den Gesetzesentwurf vor über einem Jahr angekündigt. Wir müssen diesen jetzt zügig und gründlich im Landtag beraten.“

Ziel der Anhörung zum Änderungsentwurf der Staatsregierung zum Bayerischen Klimaschutzgesetz ist, die parlamentarischen Abläufe dazu zu beschleunigen. So sollen die befragten Expert*innen relevante Erkenntnisse dazu beisteuern, die möglichst auch Aufnahme in das neue Klimaschutzgesetz finden sollen.*

Martin Stümpfig: „Das Nicht-Handeln der Staatsregierung ist nicht nur ignorant, sondern in höchstem Maße verantwortungslos. Es hat Auswirkungen auf uns alle – vor allem auf unsere nachfolgenden Generationen. Dass die Zeit extrem drängt, weiß mittlerweile jeder. Aber CSU und Freie Wähler verlieren sich lieber weiter im Parteiengezänk. Angesichts der sich dramatisch zuspitzenden Klimakrise ist das mehr als deprimierend.“ Es sei „das Mindeste“, dass die Regierungsfraktionen im Umweltausschuss dem Grünen-Antrag zustimmen, „um wenigstens im Landtag schneller zu einem guten Ergebnis zu kommen“.


*Die Fragen für die Expert*innen-Anhörung finden Sie im Antrag im Anhang.

Hintergrund:
Angesichts der von der Staatsregierung genannten Eckpunkte für das Klimaschutzgesetz (Klimaneutralität Bayerns bis 2040, Klimaneutralität der Staatsregierung bis 2023, Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 65 Prozent bis 2030) stellt sich die Frage, wie die Staatsregierung diese Vorgaben umsetzen möchte. Denn bisher wurden nicht einmal in den wichtigsten Bereichen Maßnahmenvorschläge eingebracht (wie beispielsweise Initiativen im Bereich Wärme oder Einsparungen im Bereich der eigenen Liegenschaften). Darüber hinaus fehlen auch etwa klare Vorgaben, um die Wirtschaft rechtzeitig auf die Nutzung erneuerbarer Energien vorzubereiten. Unklar bleibt weiterhin, wie die natürlichen Speicher der Treibhausgase, Moore und Wälder, wieder aktiviert werden sollen.

Ministerpräsident Markus Söder hatte bereits am 21. Juli 2021 in einer Regierungserklärung angekündigt, das neue Klimagesetz auf den Weg zu bringen. Der Änderungsentwurf liegt dem Landtag jedoch bis heute nicht vor (auch über eine Behandlung im Kabinett ist bisher nichts bekannt) – obwohl der erste Entwurf aus dem November 2021 stammt und die Frist für die Verbändebeteiligung bereits vor einem halben Jahr abgelaufen ist.