Energie | Klima
Ein guter Tag für Bayern und ein klarer Arbeitsauftrag für die Söder-Regierung!
Martin Stümpfig betont Bedeutung von neuem Wind-an-Land-Gesetz für Freistaat und liefert 10 Sofortmaßnahmen zur Umsetzung
07. Juli 2022
Der Bundestag hat heute das Wind-an-Land-Gesetz verabschiedet. Dazu Martin Stümpfig, Sprecher für Energiepolitik:
„10 H ist seit heute Geschichte. Dieses neue Bundesgesetz ist ein echter und dringend notwendiger Turbo für die Windkraft in ganz Deutschland. Vor allem bei uns in Bayern wird nach 9 Jahren Begräbnisstimmung endlich wieder frischer Wind wehen. Die Söder-Regierung hat es aus eigener Kraft nicht geschafft hier die klaren Wünsche und Forderungen aus Gesellschaft und Wirtschaft zu erfüllen – selbst nicht in dieser akuten Energie- und Klimakrise. Jetzt geht es darum, dass Herr Söder und sein Kabinett schnell ihre Hausaufgaben machen. Mit einem Sofortprogramm aus 10 wichtigen Punkten kann die Windkraft schnell vorangebracht werden. Unter anderem müssen Planungsverbände den Auftrag erhalten, geeigneten neuen Flächen zu finden. Dazu brauchen sie dringend mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bürokratische Vorgaben für Gutachten, die oft vollkommen fern der Praxis sind, gehören gestrichen!“
Hier alle 10 Punkte des Grünen Sofort-Programms:
- 10H in Vorbehalts- und Vorranggebieten sofort aufheben, wie es Staatsregierung selbst plante
- Planungsauftrag an die 18 regionalen Planungsverbände senden zur Ausweisung von 1,1 % der Planungsfläche bis 2026
- Studie beauftragen, welche die geeigneten Flächen in den 18 Planungsregionen bis zum Jahr 2032 ermittelt. Grundlage ist die Studie des Bundeswirtschaftsministeriums
- Windkrafterlass aus dem Jahr 2016 anpassen – bürokratische und praxisferne Vorgaben für Gutachten streichen
- Genehmigungsbehörden anschreiben und Neuerungen im Bundesgesetzgebung erläutern (z.B. Detektionssysteme werden Bestandteil Genehmigungsverfahren, Vereinheitlichung der zu untersuchenden Vogelarten…)
- Personal in regionalen Planungsverbänden um eine zusätzliche Stelle pro Planungsverband erhöhen
- Landesplanungsgesetz ergänzen (derzeit in der Fortschreibung)
- Landschaftsschutzgebiete in Suche für mögliche Flächengebiete aufnehmen
- Im Verfahren befindliche Vorbehaltsflächen zügig abschließen (Raumordnungsplan muss 2023 wirksam werden - §2 Absatz 1 WindBG)
- Landesweite Kampagne durch die Landesenergieagentur und deutliche Erhöhung der Anzahl der Windkümmerer in Bayern