Finanzen und Haushalt

Erbschaftssteuerreform: Horten von Kapital und Vermögen ist nicht schutzwürdig!

Thomas Mütze fordert die Gleichbehandlung aller Steuerbürgerinnen und -bürger. Bei den Vorschlägen des CSU-Finanzministers Söder zur Erbschaftssteuerreform handelt es sich um eine eindeutige Überdehnung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: "Wer sich de facto für eine Null-Besteuerung von Unternehmenserben ausspricht, verstößt gegen die in unserer Gesellschaft anerkannten Prinzipien der Leistungsfähigkeit und Steuergerechtigkeit", stellt unser wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher fest.</p>

03. März 2015

Wir sprechen uns dabei nicht generell gegen Sonderregelungen beim Vererben von Familienunternehmen aus. „Die Weiterführung des Unternehmens und der Erhalt der Arbeitsplätze sind schutzwürdig“, so Thomas Mütze, „das Horten von Kapital und Vermögen ist es nicht. Wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der Erben gegeben ist, müssen sie auch ihren steuerlichen Beitrag zu unserem Gemeinwesen leisten.“

Auch die von Söder angedachte zinslose Stundung einer Erbschaftssteuerschuld über einen längeren Zeitraum hält Thomas Mütze für nicht akzeptabel. „Oberstes Prinzip ist: Steuerbürgerinnen und -bürger müssen gleich behandelt werden. Ich kenne keinen Fall der zinslosen Stundung einer Einkommensteuerschuld – wieso sollten wir ein solches Instrument ausgerechnet bei vermögenden Erben einführen?“

hla