Finanzen und Haushalt

Ausgaben für staatliche Immobilen stärker kontrollieren

<p>Wenn der Freistaat Bayern – vertreten durch die Staatsregierung - eine Immobilie kauft, die mindestens 2 Mio. Euro kostet, muss der Haushaltsausschuss des Landtags dem zustimmen. Wenn der Staat eine Immobilie dauerhaft mietet, geht das ohne Zustimmung. Die finanzielle folgen können auf Dauer aber genauso hoch sein wie bei einem Kauf.</p>

01. Juli 2016


Claudia Stamm, haushaltspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, beantragte daher, die Zustimmungspflicht auch auf Mietverträge auszuweiten. Denn durch langfristige Mietverträge werden Haushaltsmittel gebunden, ohne dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber in die Entscheidung eingebunden ist. Für die CSU spielt das keine Rolle. Sie lehnte den Antrag ab. Eine weitergehende Kontrolle der Staatsregierung ist offensichtlich nicht erwünscht.

 Antrag