Rechtsextremismus

Erschreckendes Laissez-Faire im Umgang mit Rechtsextremismus

<p><strong>Nazi-Richter in Oberfranken: Sepp Dürr kritisiert den Verfassungsschutz und nennt Herrmanns Forderung nach Regelanfragen "bemitleidenswert unbeholfen".</strong> Als "unvorstellbare Blamage für den Verfassungsschutz" bezeichnet unser rechtspolitischer Sprecher die Posse um den Rechtsextremisten am Lichtenfelser Amtsgericht.</p>

13. Oktober 2014

"Offensichtlich hat man die Informationen der Verfassungsschützer aus Brandenburg einfach liegen gelassen und es nicht für nötig befunden, einmal nachzusehen, was der nach Bayern umgesiedelte Nazi so treibt", wundert sich Sepp Dürr. Es gebe staatlicherseits in Bayern nach wie vor ein erschreckendes Laissez-Faire beim Umgang mit dem Rechtsradikalismus. Sepp Dürr: "Das ist derselbe Pfusch, wie beim NSU-Skandal."

Vor diesem Hintergrund sei es eine "bemitleidenswert unbeholfene Reaktion" von Innenminister Herrmann, dass er aufgrund des Falls über die Wiedereinführung der Regelanfrage nach-denkt. "Hier hat der Staatsschutz versagt, nicht die Gesetzgebung", unterstreicht Sepp Dürr. In einem Dringlichkeitsantrag fordern die Landtags-Grünen "umfangreiche Aufklärung, wer hier zu welchem Zeitpunkt welche Informationen hatte – und weshalb die Warnungen der Brandenburger Verfassungsschützer derart leichtfertig in den Wind geschlagen wurden". Sepp Dürr interessiert darüber hinaus, "ob die Gesinnung des Maik B. sich auch in dessen Urteilssprüchen widergespiegelt hat". Der Fall des rechtsextremen Richters von Lichtenfels ist also diese Woche Thema im Plenum.

hla