Rechtsextremismus

Lex Gurlitt löst Fall Gurlitt nicht

<p><strong>Wir fordern ein Kunstrückgabegesetz nach österreichischem Vorbild!</strong> "Minister Bausbacks Gesetzentwurf wird das Problem, das der Fall Gurlitt wieder ins Blickfeld gerückt hat, nicht lösen und auch im Fall selbst keinerlei Verbesserung erwirken“, erklärt unser rechtspolitischer Sprecher Dr. Sepp Dürr, zur Debatte im Bundesrat: "Der Gesetzentwurf ist eine reine Alibihandlung."</p>

14. Februar 2014

Der Gesetzentwurf löst überdies Probleme, die überhaupt niemand hat. Das Gesetz soll erreichen, dass sich niemand mehr auf Verjährung bei ‚böswillig‘ erworbenen Güter berufen könne. "Aber wir empfinden doch nur Fälle als ungerecht, bei denen jemand von den Jahrhundert-Verbrechen der Nazis profitiert", so Sepp Dürr. "Aber NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie die Juden-Verfolgung, aber auch der Versuch, die moderne Kunst auszulöschen, sind ohnehin nicht mit „normalen“ Verbrechen vergleichbar und nach unserem Empfinden weder ‚vergangen‘ noch ‚verjährt‘."

Wir fordern ein Kunstrückgabegesetz, wie es 1998 von Österreich beschlossen und 2009 nach Vorschlägen namhafter Provenienzforscher novelliert wurde. Hier werde vor allem auch die aktive Rolle des Staates bei der Feststellung der ursprünglichen Eigentümer betont. Sepp Dürr: "Wichtig ist dabei, dass ein solches Gesetz auch für Private und den Kunsthandel gelten muss."


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