Rechtsextremismus

Neonazi-Richter: Bürgerrechte sollen wegen Behördenversagen eingeschränkt werden

<p><strong>Sepp Dürr, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, fasst die Situation folgendermaßen zusammen: „Nicht die Rechtslage hat versagt, sondern der Verfassungsschutz.“</strong> Seit einer Woche ist bekannt, dass am Amtsgericht Lichtenfels <a href="index.php?id=2881">der Neonazi Maik B. als Richter tätig war</a>. Jetzt ist klar: Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz wurde im Februar 2014 von den Kollegen aus Brandenburg darüber informiert, dass Maik B.

17. Oktober 2014

nach Bayern zieht. Maik B. ist in Brandenburg seit gut einem Jahrzehnt als aktiver Rechtsextremist bekannt. Doch erst im Oktober 2014 ist dem Verfassungsschutz in Bayern aufgefallen, dass dieser Neonazi bereits seit einem Jahr am Amtsgericht Lichtenfels als Richter tätig ist.

Die Reaktion von Innenminister Herrmann und Justizminister Bausback auf diesen Vorgang entbehrt jeder Logik. Sie wollen künftig bei Bewerbungen in den Polizei- und Justizdienst die „Regelanfrage“ wieder einführen. Diese Maßnahme führte in der Folge des sog. „Radikalenerlasses“ seit den 70er Jahren zu willkürlichen Berufsverboten und wurde schließlich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitgehend kassiert. Der rechtspolitische Sprecher, Dr. Sepp Dürr, hält die Reaktion der Minister für eine Nebelkerze, um vom eigenen Versagen abzulenken: „Nur weil der Verfassungsschutz versagt hat und die Justiz nicht erkennt, wenn in den eigenen Reihen seit einem Jahr ein Neonazi tätig ist, sollen nun alle Polizisten, Richter und Staatsanwälte unter Generalverdacht gestellt werden – wo ist da die Logik?“

Mit einem Dringlichkeitsantrag
forderte die Grüne Landtagsfraktion einen Bericht, wie der Neonazi überhaupt in das Richteramt kommen konnte. „Hier hat der Staatsschutz versagt, nicht die Gesetzgebung", unterstreicht Sepp Dürr. Die Landtagsgrünen wollen darüber hinaus wissen, ob die Gesinnung des Maik B. sich auch in dessen Urteilssprüchen widergespiegelt hat.
Dem Dringlichkeitsantrag stimmte die Staatsregierung entgegen der parlamentarischen Übung nicht zu. Echte Aufklärungsbereitschaft sieht anders aus.