Rechtsextremismus

Von den Nazis geraubte Kunst: gründliche Diskussion nötig

<p><strong>Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, mit dem sie Lehren aus dem "Fall Gurlitt" ziehen will. In dessen Wohnung wurde eine umfassende Sammlung von Kunstwerken gefunden und von der Polizei beschlagnahmt.</strong> Bei mehreren hundert dieser Kunstwerke besteht der Verdacht, dass es sich um so genannte NS-Raubkunst handeln könnte - also um Werke, die die Nationalsozialisten ihren EigentümerInnen geraubt hatten. Möglicherweise sind auch etliche dieser Kunstwerke von den Nationalsozialisten im Rahmen ihrer Aktion "Entartete Kunst" beschlagnahmt worden.

24. Januar 2014

Nun ist es unerlässlich, dass so schnell wie möglich endlich geklärt wird, wem diese Kunstwerke rechtmäßig zustehen.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung versucht, eine Regelung zu schaffen, nach der die "Verjährungseinrede" nicht mehr greifen würde. Unmittelbar nach Veröffentlichung dieses Gesetzentwurfes wurde dieser aber öffentlich von juristischer Seite kritisiert. Darum hat der rechts- und kulturpolitische Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sepp Dürr beantragt, dass die Staatsregierung dem Rechtsausschuss über ihren Gesetzentwurf und dessen Beratung im Bundesrat berichtet. Alle Oppositionsfraktionen haben zu diesem Thema noch viele Fragen an die Staatsregierung. Darum wurde beschlossen, dass noch im Februar der Justizminister im Rechtsausschuss erneut ausführlich zum aktuellen Stand berichten wird.


Der erste Grüne Antrag zum "Münchner Kunstfund"