Rechtsextremismus

Neonazi-Partei "Der III. Weg" verbieten

Das "Freie Netz Süd" (FNS) wurde 2014 auf Betreiben des Landtags verboten. "Der III. Weg" ist wegen der vielen Überschneidungen die Nachfolgeorganisation des FNS und muss ebenfalls verboten werden.

03. Januar 2018

"'Der III. Weg' ist eindeutig neonazistisch geprägt, rechtsextrem, demokratie- und verfassungsfeindlich", erklärt die Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen und Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus, Katharina Schulze, und fordert die CSU-Regierung auf, gemeinsam mit der Bundesregierung und den Regierungen der anderen Bundesländer zu prüfen, ob ein Verbot nach dem Vereinsgesetz möglich sei. "Die Hürden sind hier deutlich niedriger. Das Verbot kann der Innenminister aussprechen, das muss nicht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe machen."

2014 wurde das "Freie Netz Süd" (FNS) auf Betreiben des Landtags verboten. "Der III. Weg" ist aufgrund der starken personellen und organisatorischen Überschneidungen die Nachfolgeorganisation des FNS. "Konsequenterweise muss sich das Verbot und dessen Begründung also auch auf die Nachfolgeorganisation 'Der III. Weg' beziehen, die jetzt das Sammelbecken für die Neonazis des FNS ist."

Katharina Schulze: "Da Verbotsverfahren recht lange dauern, kann man schon mal mit dem Ausschluss aus der Parteienfinanzierung beginnen. Die Verfassungsfeindlichkeit der Neonazi-Partei ist augenfällig. Laut Grundgesetz dürfen verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Das muss bei 'Der III. Weg' jetzt passieren."

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.