Demokratie | Gegen Rechts
Rechten Terror bekämpfen – ‚Combat 18‘ verbieten
Grüner Antrag im Innenausschuss des Bayerischen Landtags
02. Juli 2019
Die Landtags-Grünen fordern ein schnelles Verbot der militanten neonazistischen Organisation ‚Combat 18 Deutschland‘, die als bewaffneter Arm des im Jahr 2000 verbotenen internationalen Skinhead-Netzwerks ‚Blood & Honour‘ gilt. „Obwohl ‚Blood & Honour‘ 2000 von der Bundesregierung verboten wurde, ist ‚Combat 18‘ als bewaffneter Arm davon unberührt geblieben“, so der Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus, Cemal Bozoğlu. „Das ist absolut unverständlich: ‚Combat 18‘ und muss als enorme Bedrohung der inneren Sicherheit sofort verboten und die aktiven Zellen zerschlagen werden.“
Der Tatverdächtige Stephan E. im Mordfall Walter Lübcke soll Verbindungen und Kontakte zu führenden Aktivisten des deutschen ‚Combat 18‘-Ablegers gehabt haben oder „war vielleicht sogar direkt in dieses Netzwerk eingebunden“, so Cemal Bozoğlu. Eine mögliche Verwicklung von ‚Combat 18‘ im Mordfall Lübcke muss umfassend aufgeklärt werden. Zudem gehörten ‚Combat 18‘ und ‚Blood & Honour‘ zum engsten Unterstützerumfeld der rechtsterroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund‘ (NSU). „Diese Netzwerke haben den NSU materiell und logistisch unterstützt und damit zehn Menschen getötet. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus und des rechten Terrors muss mit zur obersten Priorität der Sicherheitsbehörden werden und wir Bürgerinnen und Bürger müssen 365 Tage im Jahr handeln: Kein Fußbreit den Faschisten.“
‚Combat 18‘ gilt als extrem gewaltbereit und hat nachgewiesen an diversen Schießtrainings im Ausland teilgenommen. Ebenso wurden bei Razzien insgesamt fünf Haftbefehle – zwei davon in Bayern – vollstreckt und zahlreiche Waffen beschlagnahmt. „Dieses rechtsextreme Netzwerk ist gefährlich – für die Menschen und für die Demokratie“, sagt die Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze. „‚Combat 18‘ muss als kriminelle bzw. terroristische Vereinigung verboten werden und die bayerischen Behörden müssen schnellstmöglich ihr Erkenntnis- und Aufklärungsdefizit beheben.“
Den grünen Antrag finden Sie hier als PDF zum Download. Er wird am Mittwoch, 3. Juli 2019, ab 9.15 Uhr (Punkt II.2), Saal 1, im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags behandelt.