Demokratie | Gegen Rechts
Landtags-Grüne fordern Verbot der militanten neonazistischen Kaderorganisation ‚Der III.Weg‘
Aktueller Anlass ist ein Verfahren gegen eine Aktivistin des ‚III.Wegs‘ aus dem Raum Nürnberg, die wegen der Vorbereitung terroristischer Anschläge auf einen Landrat, eine Moscheegemeinde und Polizist*innen im Großraum Nürnberg/Fürth verhaftet wurde.
10. Juni 2021
Der ‚III.Weg‘ hat immer wieder durch die Nähe zu terroristischen Aktivitäten und Gruppierungen auf sich aufmerksam gemacht. So finden sich bekannte Kader des ‚III.Wegs‘ auf den Kontakt- und Unterstützerlisten des Nationalsozialistischen Untergrunds NSU. „Beim III.Weg handelt es sich um eine gewalttätige nationalsozialistische Kaderorganisation, welche die Parteihülle nur als Tarnkappe für ihre militanten Aktivitäten nutzt,“ so der GRÜNE Sprecher gegen Rechtsextremismus Cemal Bozoglu. „Der ‚III.Weg genießt deshalb zu Unrecht das Parteienprivileg.“
Die GRÜNEN fordern deshalb von der Staatsregierung sich auf Bundesebene für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen den ‚III.Weg‘ einzusetzen und gemeinsam mit der Bundesregierung und anderen Ländern im Bundesrat die notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei ist auch zu prüfen, ob der ‚III.Weg‘ durch eine Beteiligung an der politischen Willensbildung und seine Teilnahme an Wahlen überhaupt die Voraussetzungen des Parteienstatuts erfüllt. Sollte dies verneint werden, könnte der ‚III.Weg‘ auch nach dem Vereinsrecht verboten werden, wie es in der Vergangenheit bereits bei anderen neonazistischen Kleinstparteien wie der ‚Freiheitlichen Arbeiterpartei‘ FAP geschehen ist.
Der Landtag hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf Initiative der GRÜNEN ein Verbot des ‚III.Wegs‘ gefordert (vgl. Antrag Drs.17/19272 ‚Verbotsverfahren gegen Der III.Weg einleiten‘). Obwohl unser Antrag damals auch von der CSU unterstützt wurde, konnten sich die bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung bisher nicht auf eine Verbotsinitiative verständigen. Innenminister Seehofer/CSU hat damals ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unter Bezugnahme auf das NPD-Urteil des Gerichts vom 17.01.2017 (BVerfGE 144, 2BvB 1/13) für aussichtslos erklärt. Das Gericht hat im Verbotsverfahren gegen die NPD der Partei zwar eine verfassungsfeindliche Ausrichtung bescheinigt, gleichzeitig aber angesichts ihrer Bedeutungslosigkeit die Voraussetzungen für ein Verbot verneint. Im Unterschied zur NPD kommt beim ‚III.Weg‘ jedoch eine besondere Gefährdung durch seine gewalttätige bis terroristische Ausrichtung hinzu. Hier stellt sich die Frage, ob diese Aktivitäten mit dem Parteienstatus vereinbar sind.
Der ‚III.Weg‘ wurde im September 2013 unter maßgeblicher Beteiligung von bayerischen Rechtsextremisten gegründet, auch als Auffangorganisation für das sich abzeichnende Verbot des ‚Freien Netzes Süd‘ (FNS), einem Zusammenschluss von neonazistischen Kameradschaften aus Bayern. Nach dem Verbot des FNS im Juli 2014 sind dann auch die meisten Aktivisten zum ‚III.Weg‘ gewechselt. Die bayerischen Stützpunkte der Partei sind weitgehend mit den früheren Schwerpunkten des FNS identisch. „Der III.Weg in Bayern wird deshalb auch von den Sicherheitsbehörden eindeutig als Nachfolgeorganisation für das verbotene FNS eingestuft,“ analysiert Cemal Bozoglu. „Die Staatsregierung muss deshalb auch die rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot des ‚III.Wegs‘ in Bayern nach dem Vereinsgesetz prüfen.“
Welche Gefahren vom III.Weg ausgehen, zeigen zahlreiche Berührungspunkte zu gewalttätigen und terroristischen Aktivitäten. So wurde ein verurteilter Rechtsterrorist aus der ehemaligen ‚Kameradschaft Süd‘ im Juli 2020 zum stellvertretenden Vorsitzenden des bayerischen Landesverbandes gewählt. Er wurde wegen eines geplanten Anschlags auf das neue jüdische Gemeindezentrum im Jahr 2003 in München zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Auch der stellvertretende Bundesvorsitzende der Partei und Mitbegründer des FNS, Matthias F., ist bereits mehrfach vorbestraft. Seine Name fand sich auf der berüchtigten Kontaktliste der NSU-Terroristen.
Im September 2020 wurde eine 55-jährige Aktivistin des ‚III.Wegs‘ in Fürth verhaftet. Sie soll Anschläge auf Politiker, Moscheegemeinden und Polizist*innen vorbereitet haben. Die Frau hatte bereits vorher eine ganze Serie von Drohbriefen gegen türkisch-islamische Gemeinden, regionale Politiker und Flüchtlingshelfer*innen versandt. Zahlreichen Briefen waren damals scharfe Patronen beigelegt. Bei der Durchsuchung ihres Fahrzeugs und ihrer Wohnung wurden diverse Waffen, Munition und Materialien zum Bau von Brand- und Sprengsätzen sichergestellt. Über ihre Mitarbeit bei der rechtsextremen Gefangenenhilfe hatte sie auch engen Kontakt zu den verurteilten NSU-Helfern Andre Eminger und Ralf Wohlleben. Beim Auftakt des Prozesses gegen Susanne G. vor dem Oberlandesgericht in München war der Bundesvorsitzende des III.Wegs, Klaus Armstroff, in Begleitung weiterer Parteikader anwesend.
„Leider konnten sich CSU und Freie Wähler diesmal im Gegensatz zur letzten Legislatur nicht zu einer Unterstützung des GRÜNEN Anliegens durchringen,“ bedauert Cemal Bozoglu. „Der III.Weg ist derzeit eine der gefährlichsten Neonaziorganisationen und muss deshalb verboten werden. Den Status als politische Partei hat die Organisation nur zur Tarnung angenommen, weil die rechtlichen Hürden für ein Parteienverbot höher sind. Dieser Strategie der militanten Neonazis dürfen wir nicht auf den Leim gehen.“
GRÜNE Anträge und Anfragen:
„Verbot der rechtsextremen Organisation ‚Der III.Weg‘“ (Drs.18/15735)
„Verbotsverfahren gegen ‚Der III.Weg‘ einleiten“ (Drs.17/19272)
„Rechtsextreme Partei ‚Der Dritte Weg‘“ (Schriftliche Anfrage Drs.18/7090)