Demokratie | Gegen Rechts
Löschung von Unterlagen zum NSU-Komplex verhindern
Akten der bayerischen Sicherheitsbehörden sichern
21. Oktober 2021
Seit November 2015 existiert in Bayern ein umfassendes Löschmoratorium für alle Unterlagen der bayerischen Polizei. Das Löschmoratorium wurde damals anlässlich der Einrichtung eines zweiten NSU-Untersuchungsausschusses durch den Deutschen Bundestag vom bayerischen Innenministerium erlassen. Es sollte verhindert werden, dass wichtige Behördenunterlagen für die Aufklärung der Morde und Anschläge des NSU verloren gehen. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken wird aktuell eine Aufhebung des Löschmoratoriums diskutiert.
Da das Moratorium sämtliche Daten der bayerischen Polizei für den Zeitraum zwischen 1992 und 2015 betrifft, haben wir Landtags-Grüne großes Verständnis für die rechtlichen Bedenken des Datenschutzbeauftragten. Da im Landtag aber demnächst die Entscheidung über einen zweiten Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex ansteht, müssen wir bis dahin unbedingt verhindern, dass möglicherweise wichtige Unterlagen unwiederbringlich gelöscht werden.
In einem Dringlichkeitsantrag hatten wir schon im Dezember 2020 gefordert, dass alle Unterlagen und Akten mit einem möglichen Bezug zum NSU bei den bayerischen Sicherheitsbehörden langfristig erhalten und an zentraler Stelle sicher aufbewahrt werden müssen. Der Antrag wurde dann bis zu einer Berichterstattung durch die Staatsregierung und den Landesbeauftragten für Datenschutz zurückgestellt. In ihrem Bericht sichert die Staatsregierung nun zu, dass alle Daten und Vorgänge mit einem erkennbaren Bezug zum NSU nicht gelöscht und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem Staatsarchiv zur dauerhaften Aufbewahrung zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies betrifft vor allem die Unterlagen, welche bisher den NSU-Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages und der einzelnen Landesparlamente zur Verfügung gestellt wurden.
Die langfristige Sicherung aller bisherigen Unterlagen mit einem erkennbaren NSU-Bezug ist ein erster wichtiger Schritt. Sollte es jedoch tatsächlich zur Einrichtung eines zweiten NSU-Untersuchungsausschusses durch den Bayerischen Landtag kommen, gehen wir davon aus, dass der Ausschuss auch Fragestellungen und Zusammenhänge untersucht, die noch nicht Gegenstand der bisherigen Untersuchungsausschüsse waren. Die hierfür notwendigen Unterlagen dürfen nicht durch eine vorschnelle Aufhebung des Löschmoratoriums verloren gehen.
Um die Spielräume für eine datenschutzkonforme Lösung zu erörtern, haben die GRÜNEN den Datenschutzbeauftragten Prof. Thomas Petri in den Innenausschuss des Landtags eingeladen. In seinen Ausführungen deutete Petri die Möglichkeit eines rechtlich tragfähigen Kompromisses an. Zwar sei die bisherige umfassende Vorratsdatenspeicherung sämtlicher polizeilicher Datenbestände als schwerer Grundrechtseingriff abzulehnen, aber eine eng begrenzte Speicherung von Datensätzen, welche für die Zwecke eines Untersuchungsausschusses potenziell relevant sein könnten, sei durchaus denkbar. Die Möglichkeiten einer zeitlichen und räumlichen Eingrenzung der Datensätze sowie einer Beschränkung auf bestimmte Personenkreise müsse aber zunächst geprüft werden. Dies beträfe auch die Frage, ob es hierzu einer neuen gesetzlichen Grundlage bedürfe. Petri sagte dem Ausschuss eine möglichst zeitnahe Berichterstattung zu.
Wir sind sehr an einer datenschutzkonformen und rechtlich abgesicherten Lösung des Problems interessiert und freuen uns deshalb über die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten. Bis zum Bericht des Datenschutzbeauftragten haben wir deshalb unseren Antrag erneut zurückgestellt.