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Ein „Hälfte-der Macht-Gesetz“ für Bayern

Landtags-Grüne reichen Gesetzentwurf für „Tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen im Wahlrecht“ ein

04. Februar 2019

Die Hälfte unserer Gesellschaft ist weiblich. Dennoch sind Frauen in Deutschland in Wirtschaft, Verwaltung und Politik nur zu einem weit geringeren Teil an der Macht beteiligt. Damit sich dies zumindest im Bayerischen Landtag und dem bayerischen Kabinett ändert, legen die Landtags-Grünen jetzt ein „Hälfte-der-Macht-Gesetz“ vor, das durch Änderungen im Wahlrecht einen höheren Frauenanteil im Parlament sicherstellen soll.

Berücksichtigung diverser Personen
Der Gesetzentwurf orientiert sich an Regelungen, wie sie in Frankreich oder neuerdings auch im Bundesland Brandenburg gelten und verfolgt drei zentrale Ansätze:

  1. Parteien, die zur Landtagswahl in Bayern antreten, stellen ihre Wahlkreislisten so auf, dass mindestens die ungeraden Listenplätze an Bewerberinnen gehen, die weiblich oder divers sind (Vorbild ist hier das so genannte „Reißverschlussprinzip“). So soll sichergestellt werden, dass über die Wahlkreislisten ein höherer Anteil Frauen in den Landtag gewählt wird.
  2. Die Zahl der Stimmkreise wird halbiert, sodass aus jedem Stimmkreis ein Kandidaten-Duo direkt in den Landtag gewählt wird. Dieses Duo muss mindestens aus einer weiblichen oder diversen Person und einer männlichen oder diversen Person bestehen. So soll die Zahl der Direktmandate für Frauen angehoben werden.
  3. In der Bayerischen Verfassung wird festgelegt, dass die Hälfte der Mitglieder der Staatsregierung weiblich oder divers sein müssen.

Der Frauenanteil im Bayerischen Landtag ist bei den Wahlen im Oktober 2018 zum zweiten Mal in Folge gesunken und liegt derzeit bei 26,8 Prozent. Von 91 Direktmandaten gingen 19 an Frauen (20,8 %). Und in der Bayerischen Staatsregierung stellen Frauen 6 von 18 Kabinettsmitgliedern (33,3 %). Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit für ein „Hälfte-der-Macht-Gesetz“, das die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der bayerischen Landespolitik fördert und institutionell absichert.

Verfassungsänderung erforderlich
Der Gesetzentwurf sieht Änderungen an drei Artikeln der Bayerischen Verfassung vor, über die nach einem Zwei-Drittel-Beschluss des Parlaments die Bürgerinnen und Bürger abstimmen können. Sie umfassen die notwendige Stimmkreisreform sowie die Absicherung eines hälftigen Anteils von weiblichen oder diversen Personen unter den Mitgliedern des Landtags und der Staatsregierung.
Darüber hinaus müssen für die praxisgerechte Umsetzung mehrere Artikel des Landeswahlgesetzes angepasst werden. So sollen in Zukunft jeder Wählerin und jedem Wähler jeweils drei Stimmen zur Verfügung stehen, mit der je eine weibliche/diverse Stimmkreiskandidatin und ein männlicher/diverser Stimmkreiskandidat sowie ein Wahlkreisvorschlag gewählt werden können.

Der Gesetzentwurf wurde am 29. Januar eingereicht und wird zeitgleich mit einem Gesetzentwurf der SPD am 5. Februar 2019 in erster Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags aufgerufen. → Hier kann er eingesehen werden.