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Geschlechtliche Vielfalt anerkennen

Für einen diskriminierungsfreien Umgang mit der dritten Geschlechtsoption

22. Februar 2019

Die gesellschaftlich begründete Zweigeschlechtlichkeit ist mit dem in Kraft treten der dritten Geschlechteroption ‚divers‘ seit Dezember 2018 auch für das Rechtssystem obsolet geworden. Das Recht auf Gleichbehandlung gilt somit ab sofort auch für Menschen, die nicht dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können.
Mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht aus Arbeitgebersicht Handlungsbedarf. Für einen diskriminierungsfreien Umgang mit der dritten Geschlechtsoption wird es aber bei weitem nicht ausreichen, diese bei Stellenausschreibungen (m/w/d). begrifflich zu beachten.

Aus diesem Grund haben wir Landtags-Grüne die Staatsregierung wir dazu aufgefordert, dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zu berichten, welche Anpassungen und Gesetzesänderungen im Bereich des öffentlichen Dienstes notwendig werden. Außerdem  muss es verbindliche Leitlinien für den Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt von Beschäftigten geben.  Hier geht es z.B. um Fragen nach Arbeitskleidung oder sanitären Anlagen. Arbeitsrechtler*innen sehen zudem weitreichenden Reformbedarf. Selbst wenn es im Deutschen noch keine Anrede für eine dritte Geschlechtervariante gibt, müssen divers geschlechtliche Menschen explizit erwähnt oder eine geschlechtsbezogene Anrede wegfallen. Außerdem würde es allen Beteiligten helfen, einen Orientierungsrahmen mit klaren Regeln und Hilfestellungen zu haben, um Unsicherheiten abzubauen und Diskriminierungen zu vermeiden. Große internationale Konzerne haben hierzu allgemeingültige Transitionsrichtlinien erlassen. Ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördertes Gutachten zum Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt im öffentlichen Dienst empfiehlt Leitlinien für den Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt von Beschäftigten.
Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes wurden unsere Anträge abgelehnt. Schwarz-orange hat enormen Nachholbedarf in Sachen geschlechtliche Vielfalt.

Berichtsantrag
Verbindliche Leitlinien