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„Staatsregierung verpasst historische Chance“
Nach fast 30 Jahren soll das bayerische Gleichstellungsgesetz novelliert werden. Im Gesetzestext fehlen wesentliche Punkte, kritisieren die Grünen.
29. Januar 2025
„Staatsregierung verpasst historische Chance, Gleichstellungsbeauftragte im öffentlichen Dienst zu stärken“
Nach fast 30 Jahren soll das bayerische Gleichstellungsgesetz novelliert werden. Der Freistaat ist hier Schlusslicht in Deutschland. Aber: Im Gesetzestext fehlen wesentliche Punkte, kritisieren die Grünen.
München (29.01.25) Die Landtags-Grünen fordern eine Überarbeitung der Novelle des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes. Dieses ist am morgigen Donnerstag (30.01.) in erster Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags. Grünen-Abgeordnete Verena Osgyan erklärt:
„Dieser Gesetzentwurf wird fälschlicherweise als Novellierung verkauft. Minimale Veränderungen sind dem Text zu entnehmen, ansonsten aber wird die historische Chance verpasst, die unabdingbare Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten im bayerischen öffentlichen Dienst zu stärken. Es geht um nichts weniger als die strukturelle Ungleichheit von Frauen in der Arbeitswelt aktiv abzubauen!“
Die Landtags-Grünen kritisieren unter anderem, dass wesentliche Punkte, die seit langem von Verbänden und Sachverständigen gefordert wurden, nicht in den Gesetzestext aufgenommen wurden. Darunter etwa die obligatorische Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle Träger, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, allen voran Unternehmen, an denen Freistaat oder Kommunen beteiligt sind, eine Stärkung von Gleichstellungsbeauftragten hinsichtlich ihrer Aufgaben und Rechte (beispielsweise eine verpflichtende beziehungsweise standardmäßige Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben) sowie eine bessere Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten mit Ressourcen und Sachmitteln sowie überhaupt eine zumindest teilweise Freistellung von ihrer regulären behördlichen Tätigkeit.
Hintergrund: Nach fast 30 Jahren wird das bayerische Gleichstellungsgesetz endlich novelliert, Bayern ist hier Schlusslicht im Vergleich zu allen anderen Bundesländern. Dabei wird gerade in Zeiten eines politischen Rechtsrucks die Bekennung zu verfassungsrechtlich vorgegebenen Gleichstellungsmaßnahmen immer wichtiger. Verena Osgyan: „Wir Grüne sehen den Staat in der Pflicht, als größter Arbeitgeber seine Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst in ihren Aufgaben zu stärken und ihre Arbeit wertzuschätzen. Der öffentliche Dienst beschäftigt zu über 60 Prozent Frauen. Der Staat hat hier auch eine Vorbildrolle für andere Berufszweige zu leisten.“ Insbesondere mit Blick auf Führungspositionen sei noch ein weiter Weg zu gehen: Frauen mit Kindern sind hier nur selten vertreten.
Seit vielen Jahren setzen sich die Grünen im Bayerischen Landtag für die notwendige und wegweisende Überarbeitung des Gesetzes ein. So haben sie unter anderem eine Minderheitenanhörung im federführenden Ausschuss für den Öffentlichen Dienst durchsetzen können, der Termin der Anhörung ist am 8. April 2025. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.