Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Direkte Demokratie statt Beteiligungs-Placebo

<p>München (21.10.2016/lmo). „Die unverbindliche Volksbefragung der CSU-Regierung ist verfassungswidrig, teuer und scheindemokratisch“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, <strong>Katharina</strong> <strong>Schulze</strong>, zur mündlichen Verhandlung der grünen Klage vom November 2014 am Bayerischen Verfassungsgerichtshof am Montag, 24.10.16, 10.30 Uhr. „Ohne rechtliche Bindung und mit Kosten im zweistelligen Millionenbereich pro Abstimmung sind sie staatlich finanzierte Meinungsumfragen – mehr nicht.“<br>

21. Oktober 2016


Denn wozu die Bevölkerung befragt werden soll, dürften allein CSU-Regierung und Landtagsmehrheit entscheiden, „genauso wie sie dieses Beteiligungs-Placebo an der Verfassung vorbei beschlossen haben“, so Katharina Schulze. „Ob die Befragung im Einzelfall rechtmäßig ist, kann vorab nicht kontrolliert werden.“ Rechtsaußenpositionen könnten damit ohne verfassungsrechtliche Überprüfung zur Abstimmung gestellt werden. Zudem sehe der CSU-Gesetzentwurf keine Rechte für die Opposition vor. Katharina Schulze: „Damit verschafft sich die CSU-Regierung ein manipulationsanfälliges Herrschaftsinstrument.“

Die Landtags-Grünen fordern mehr echte Bürgerbeteiligung, die die Beteiligungsrechte der Opposition achtet und auf verfassungsrechtlich sicheren Boden steht. „Die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide müssen gesenkt werden. Die Bürgerinnen und Bürger wollen selbstbestimmt eine Entscheidungsfindung anstoßen können und nicht bloße Objekte der Regierungspolitik sein“, so Katharina Schulze. „Diese Volksbefragung à la CSU entspricht nicht dem Geist der bayerischen Verfassung.“