Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Grüne reichen ersten Landtagsantrag in Leichter Sprache ein

<p>„Wahlunterlagen in Leichter Sprache sind keine Kür, sondern eine Pflicht“, so die bündige Begründung der innenpolitischen Sprecherin <strong>Katharina Schulze</strong> für die<a href="/fileadmin/bayern/user_upload/ContentFiles/leichte_sprache_pkpapier.pdf"> Forderungen</a> der Landtags-Grünen, Stimmzettel, Wahlbenachrichtigungen und Erläuterungen bei bayerischen Wahlen auf allen Ebenen künftig in Leichter Sprache auszureichen.</p>

29. Januar 2016

Nachdem Deutschland die UN-Konvention bereits ratifiziert habe, seien die Behörden letztlich verpflichtet, die Vorgaben des Artikel 29 auch umzusetzen. Gefordert wird darin die Sicherstellung von Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien, die „leicht zu verstehen und zu handhaben sind“.

Der an diesem Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellte Antrag der Landtags-Grünen, „Wahlunterlagen in Leichter Sprache“, wurde konsequenterweise auch in Leichter Sprache formuliert und eingereicht – übrigens erstmals in der Geschichte des Bayerischen Landtags. Geholfen hat bei der Übersetzung die Germanistin Verena Reinhard von „Einfach Verstehen“, einer Münchner Medienwerkstatt für Leichte Sprache. Sie erläuterte den Pressevertretern die Notwendigkeit einfach verständlicher Wahlunterlagen für den großen Kreis von Menschen mit Lese- und Schreibschwäche oder auch schlechten Deutschkenntnissen.

Rund 750.000 Bürgerinnen und Bürger Deutschlands sind nach Berechnungen des Volkshochschulverbands von Wahlen schlicht ausgeschlossen, weil sie die Unterlagen nicht verstehen. „Wir wollen nicht nur Wahllokale, die mit dem Rollstuhl angefahren werden können, sondern auch Wahlunterlagen, die Menschen mit Handicap die Wahrnehmung ihres demokratischen Grundrechts ermöglichen“, unterstrich Katharina Schulze. Und sie verwies auf das von Ministerpräsident Seehofer groß angekündigte Programm „Bayern barrierefrei 2023“ das auch für die Mehrheitsfraktion im Landtag Anlass sein sollte, dem Grünen-Antrag zuzustimmen.