Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Keine Militarisierung der Innenpolitik

<p>Die CSU-Regierung will das Grundgesetz ändern lassen, um die Bundeswehr unter erleichterten Voraussetzungen auch im Inneren einsetzen zu können. Die Landtags-Grünen haben zwei Dinge gefordert: Finger weg vom Grundgesetz! Und: Zurückhaltung bei gemeinsamen Übungen von Bundeswehr und Polizei zum Einsatz im Inneren.</p>

14. Oktober 2016


Seit Bestehen der Bundesrepublik beruht die Sicherheitsarchitektur auf einem bewährten verfassungsrechtlichen Prinzip: der strikten Aufgabentrennung zwischen Polizei und Streitkräften. Die Aufgabe der Polizei, ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Bundeswehr ist zuständig für die Landesverteidigung.
Die populistische Forderung der CSU-Regierung für einen weitergehenden Einsatz des Militärs im Inneren lehnen wir Landtags-Grüne deswegen entschieden ab. Neben historischen und verfassungsrechtlichen Gründen, ist die Militarisierung der Innenpolitik aber auch aus einsatztaktischen Überlegungen abzulehnen. Soldatinnen und Soldaten sind für polizeiliche Aufgaben weder ausgebildet noch ausgerüstet.
Mit einem Dringlichkeitsantrag wollten wir verhindern, dass die Möglichkeiten zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren ausgeweitet werden. Außerdem hatten wir beantragt, dass auch in den gemeinsamen Terrorfall-Übungen von Polizei und Bundeswehr, die für Anfang des kommenden Jahres geplant sind, nur geübt werden darf, was das Grundgesetz erlaubt.
Der Antrag wurde von der CSU-Mehrheit abgelehnt mit der Begründung, dass es auch in anderen europäischen Nachbarländern üblich sei, dass das Militär dort auf den Straßen eingesetzt werde, um zum Beispiel Gebäude zu schützen. In Deutschland erfordere die Gefahr terroristischer Anschläge einen erleichterten Einsatz der Bundeswehr. Aber auch für den Schutz der Landesgrenzen brauche es die Armee, wie der "Zustrom" von Flüchtlingen im letzten Jahr gezeigt habe, so die CSU.
Die innenpolitische Sprecherin Katharina Schulze wies darauf hin, dass die Bundeswehr bei der Ankunft der Flüchtlinge in Bayern auch ohne Änderung des Grundgesetzes wirksam Amtshilfe geleistet habe. Selbst die Bundesregierung gehe davon aus, dass die Bundeswehr bei Terrorlagen nicht benötigt würde, da die Polizei bestens ausgerüstet sei. Ein unnötiges Rumdoktern am Grundgesetz bringe keinen nennenswerten Gewinn an Sicherheit. "Der Ruf nach der Bundeswehr ist ein überflüssiger Griff in die sicherheitspolitische Mottenkiste", so Katharina Schulze.

Zum Antrag