Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Nein heißt nein! Vergewaltigungen konsequent bestrafen!

<p><strong>Nur ein geringer Teil der angezeigten Vergewaltigungen wird bestraft</strong>. Das liegt auch an einer zu engen Formulierung des Tatbestandes im Strafgesetzbuch. Seit Jahren wird darum eine Reform gefordert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dies nun erneut im Landtag <a href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000006000/0000006472.pdf">beantragt</a>.<br>

11. März 2016


Der § 177 des Strafgesetzbuchs (StGB) entspricht nicht den Anforderungen der Istanbuler Konvention des Europarats vom 11. Mai 2011. Darum wird seit langen eine Reform des § 177 StGB gefordert, beispielweise vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bbf) – (Studie vom Juli 2014, Kongress Oktober 2010), vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KfN), vom Deutschen Juristinnenbund (djb), von Terre des Femmes (TdF) und von vielen weiteren Expertinnen und Experten. Auch in den Landtag wurde diese Forderung mehrfach eingebracht – zuletzt durch einen Antrag der FW 2014 und durch den Antrag vom 2. Oktober 2014 der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und in den Deutschen Bundestag durch den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 18/5384 vom 1. Juli 2015.

Die aktuelle Tatbestandsformulierung führt dazu, dass nur ein geringer Teil der angezeigten Vergewaltigungen zu Verurteilungen führt. Eine Ursache dafür ist die zu enge Fassung des Tatbestands des Vergewaltigungsparagrafen des StGB. Seit 2006 der Bundesgerichtshof eine einschränkende Auslegung des Tatbestandsmerkmals „mit Gewalt“ vorgegeben hat, ist der Anteil der Verurteilungen an den Vergewaltigungen zurückgegangen. Darum ist durch eine Änderung der Gesetzesformulierung darauf hinzuwirken, dass diese Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auch tatsächlich bestraft werden. Es kann nicht sein, dass zur Verteidigung der eigenen sexuellen Selbstbestimmung eine klar und deutlich geäußerte Ablehnung nicht ausreichend sein soll, sondern das Opfer gezwungen sein soll, selbst sich mit körperlicher Kraft wehren zu müssen. In den letzten Wochen gab es etliche Äußerungen aus den Reihen der Unionsparteien, die den Eindruck erweckten, dieses Problem lösen zu wollen.

„Sexualdelikte sind keine Kavaliersdelikte. Sie widersprechen der sexuellen Selbstbestimmung und verletzen die Menschenwürde sowie die körperliche Unversehrtheit. Deshalb sorgen wir dafür, dass gemäß Art. 36 der Istanbul-Konvention die Gesetzeslücke bei Vergewaltigung geschlossen wird. Für den Straftatbestand muss ein klares „Nein“ des Opfers ausreichen, auch wenn nicht zugleich der Tatbestand der Gewalt oder Nötigung vorliegt.“ (Beschluss des Bundesvorstands der CDU Deutschlands anlässlich der Klausurtagung am 8. und 9. Januar 2016 in Mainz)
„(...) Dazu müssen auch bestehende Strafbarkeitslücken bei sexuellen Übergriffen endlich geschlossen werden. (...)“ Arbeitstagung der CSU-Landtagsfraktion vom 19. bis 21. Januar 2016 in Wildbad Kreuth: „Resolution zu den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln“.
„(...) Der Vergewaltigungsparagraf muss verschärft werden. (...)“ Dr. Florian Herrmann, CSU, MdL, in der Bayerischen Staatszeitung am 15. Januar 2016.

In der Antragsberatung im Rechtsausschuss hat die CSU dann jedoch ganz anders argumentiert. Es ginge hier nur um eine „Detail“ (!)-Frage. Auch die SPD-Fraktion will die Beratungen der Bundesregierung abwarten. Genau so wurde bereits 2014 argumentiert. Nun ist ein Zwischenbericht für den Herbst 2016 angekündigt. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Katharina Schulze hat für diese Verzögerungen kein Verständnis: „Es muss jetzt gehandelt werden. Die Ankündigungen der Bundesregierung reichen nicht aus. Seit vielen Jahren liegen fundiert ausgearbeitete Gesetzentwürfe auf dem Tisch. Die Reform des Vergewaltigungsparagrafen muss nun sofort umgesetzt werden!“

Zum Antrag "Bestrafung von Vergewaltigungen"