Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Homosexuelle Opfer des § 175 Strafgesetzbuch müssen endlich rehabilitiert werden!

Mit einem Dringlichkeitsantrag haben die Landtags-Grünen gefordert, dass die Rehabilitierung der Opfer des § 175 Strafgesetzbuch auch von der bayerischen CSU-Regierung im Bundesrat unterstützt wird.

31. März 2017

Die Bundesregierung hat am 22. März 2017 einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den die Verurteilungen des schwulenfeindlichen § 175 StGB aufgehoben, die Opfer rehabilitiert und entschädigt werden. Obwohl bekanntlich auch die CSU an der Bundesregierung beteiligt ist, konnten sich ihre Redner im Landtag nicht dazu bekennen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Längst widerlegte vermeintliche verfassungsrechtliche Schwierigkeiten wurden als Vorwand herangezogen, warum die Landtags-CSU dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung nicht zustimmen könne, sondern diesen lediglich „konstruktiv begleiten“ will.

Nach § 175 Strafgesetzbuch (StGB) wurden auch nach 1945 in Deutschland Homosexuelle verfolgt und bestraft. Sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der DDR ging die strafrechtliche Verfolgung einher mit einer gesellschaftlichen Ächtung von Homosexualität. In einem Klima der Angst und der Einschüchterung fiel es zudem schwer, die von den Nazis zerstörte homosexuelle Infrastruktur nach dem Krieg wieder aufzubauen. Manche Homosexuelle, die den Naziterror im Gefängnis oder im KZ überlebt hatten, waren im Nachkriegsdeutschland erneut mit Strafverfolgung konfrontiert.

Bereits mehrfach wurde im Landtag die Rehabilitierung der menschenrechtswidrig verfolgten Homosexuellen gefordert. Mit dem endlich vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung kann diesem Anspruch nun entsprochen werden. Wenngleich diese Rehabilitierung jetzt wahrlich viel zu spät erfolgt, ist es umso wichtiger, dass es keine weiteren Verzögerungen gibt.

Der Fraktionsvorsitzende, Ludwig Hartmann, machte in der Landtagsdebatte deutlich, dass es nun äußerst dringend ist, die Rehabilitierung endlich einzuleiten. „Es ist ein himmelschreiendes Unrecht, wie jahrzehntelang konservative Kreise in Deutschland an der Diskriminierung und strafrechtlichen Verfolgung schwuler Männer festgehalten haben. In den nächsten Wochen haben wir nun endlich die Chance, diesen monströsen Schandfleck unseres Rechtsstaates endgültig zu beseitigen.“ so Ludwig Hartmann.

Die jahrzehntelange strafrechtliche Verfolgung schwuler Männer in Deutschland ist eine Schande für unseren Rechtsstaat. Es ist peinlich für die Landtags-CSU, dass sie nun noch nicht einmal der Bundesregierung folgen wollte.


Unser Antrag