Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Nein zu Vergünstigungen bei der Politiker-Rente

Um die neue Altersentschädigung für Landtagsabgeordnete zu Fall zu bringen, ziehen wir vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VerfGH). In einer Pressekonferenz hat unser parlamentarischer Geschäftsführer, Thomas Gehring, in dieser Woche die eingereichte Klageschrift erläutert.

07. Juli 2017


Zum Hintergrund: Nach der von der CSU-Fraktion eingebrachten Neuregelung können künftig die Zeiten der Mitgliedschaft im Landtag mit den Amtszeiten als Bürgermeister oder Landrat addiert werden, um so die für die besondere Altersversorgung notwendige Wartezeit von zehn Jahren leichter erreichen zu können.

"Mit dem neuen Gesetz haben wir Abgeordnete zweier Klassen", so Thomas Gehring, der die Fraktion vor dem VerfGH vertritt. "Das verstößt gegen den Grundsatz der formalen Gleichheit aller Abgeordneten, weil Berufspolitiker gegenüber Abgeordneten aus anderen Berufen bei der Altersversorgung bevorzugt werden". Völlig unverständlich findet Thomas Gehring, dass die CSU die Neuregelung damit begründet, dass ansonsten "Härtefälle" entstünden und es darum ginge, eine "Gerechtigkeitslücke" zu schließen. Wie für alle anderen Abgeordneten gibt es auch beim Wechsel in ein kommunales Spitzenamt vor Ablauf der zehnjährigen Wartefrist die Möglichkeit einer sehr guten Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die einer Versorgungsabfindung.

Die Neuregelung ermöglicht außerdem Fälle, in denen ein lebenslanger Anspruch auf die besondere Altersversorgung bereits in relativ jungen Jahren erworben werden kann. Wer z.B. fünf Jahre Abgeordneter war und sechs Jahre Bürgermeister, bekommt die Altersversorgung künftig sofort, selbst wenn er erst 43 Jahre alt ist. "Der Vorwurf der Selbstbedienung steht im Raum", findet Thomas Gehring.

Hier die Kurzfassung der Antragsschrift zum Nachlesen.