Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Rettungshelfergleichstellung bleibt auf halbem Wege stecken

Die Enttäuschung der Ehrenamtlichen im Rettungsdienst ist groß, denn die vollständige Rettungshelfergleichstellung ist gescheitert.

09. März 2017

Auch wenn mit der Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes endlich eine Gerechtigkeitslücke geschlossen und somit eine Verbesserung der Rechtsstellung der ehrenamtlichen Helfer erzielt wird, kann von der lang erhofften Gleichbehandlung mit den Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehren keine Rede sein. Zwar stehen Unterstützungskräften einer Hilfsorganisation der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr künftig auch unterhalb eines Massenanfalls von Verletzten Lohnfortzahlungs- und Freistellungsansprüche zu, Ausbildungs- und Trainingszeiten von ehrenamtlichen Einsatzkräften finden jedoch weiterhin keine Berücksichtigung. Ein entsprechender Änderungsantrag  der Grünen Landtagsfraktion wurde von der CSU-Mehrheit aus Kostengründen abgelehnt.

Dabei geht das Bayerische Rote Kreuz von Ausgaben in Höhe von gerade mal 100.000 € pro Jahr aus, die durch die Erstattung der Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen anfallen würden. Die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl ist in der Bayerischen Verfassung als Ziel verankert. Die Staatsregierung muss dieser Verantwortung aber auch glaubwürdig nachkommen. Stattdessen vertröstet sie die ehrenamtlichen Helfer erneut und schiebt die vollständige Gleichstellung weiter auf die lange Bank. Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung stimmten wir dennoch zu, um ein klares Zeichen für das Ehrenamt zu setzen und zumindest die teilweise Rettungshelfergleichstellung nicht noch länger hinauszuzögern.