Inneres | Recht

Grüne Innenpolitik schützt die Rechte der Bürger*innen. Dafür braucht es eine gut ausgestatte, schlagkräftige und digitalisierte Polizei. Mit der individuellen Kennzeichnung von Polizist*innen und einem unabhängiges Beschwerdesystem schaffen wir keinen Generalverdacht, sondern stärken die Rechtssicherheit für alle ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürger*innen.

Wir GRÜNE setzen auf Lösungsansätze, die Bayern wirklich voranbringen, und nicht auf platte Parolen und drakonische Strafen. Prävention und Resozialisierung sind deswegen Grundsätze unserer Politik. Unsere freiheitliche, demokratische, bunte und offene Gesellschaft ist für uns nicht verhandelbar. Deshalb befähigen wir Polizei und Justiz dazu, Angriffe auf die Demokratie, vor allem durch Hass und Hetze im Internet, effektiv zu verfolgen. Die parlamentarische Kontrolle des Landesamts für Verfassungsschutz stärken wir.

Mit einer digitalen Polizeiwache und der vollständigen Digitalisierung der Justiz senken wir die Zugangsschwelle für die bayerischen Bürger*innen und senken die bürokratische Belastung der Staatsanwaltschaften und Gerichten.


GRÜNE RECHTSPOLITIK FÜR BAYERN

Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit sind die Werte, die unsere grüne Rechtspolitik maßgeblich leiten. Auf Grundlage dieser Werte wollen wir eine Justizpolitik und Gesetzgebung in Bayern, die die Grundrechte der Bürger*innen verteidigt.Unser Konzeptpapier dazu


Aktuelles

Auch im Plenum hat die CSU den Antrag der Grünen auf Ablehnung einer Investorenschutzregelung bei CETA abgelehnt. Obwohl die Bayerische Staatsregierung noch letzte Woche im Bundesrat einem Antrag aus Baden-Württemberg, der sich gegen einen Investitionsschutzabkommen bei TTIP ausspricht, zugestimmt hat.

Der Fall Mollath hat deutlich gemacht, welch eklatante Missstände im Maßregelvollzug vorkommen. In einer Anhörung haben Expertinnen und Experten den nötigen Reformbedarf geschildert. Die Grüne Fraktion hat nun beantragt, die Konsequenzen daraus zu ziehen. Handlungsbedarf besteht auch durch die neue Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof und durch die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Behinderten.