Inneres | Recht

Grüne Innenpolitik schützt die Rechte der Bürger*innen. Dafür braucht es eine gut ausgestatte, schlagkräftige und digitalisierte Polizei. Mit der individuellen Kennzeichnung von Polizist*innen und einem unabhängiges Beschwerdesystem schaffen wir keinen Generalverdacht, sondern stärken die Rechtssicherheit für alle ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürger*innen.

Wir GRÜNE setzen auf Lösungsansätze, die Bayern wirklich voranbringen, und nicht auf platte Parolen und drakonische Strafen. Prävention und Resozialisierung sind deswegen Grundsätze unserer Politik. Unsere freiheitliche, demokratische, bunte und offene Gesellschaft ist für uns nicht verhandelbar. Deshalb befähigen wir Polizei und Justiz dazu, Angriffe auf die Demokratie, vor allem durch Hass und Hetze im Internet, effektiv zu verfolgen. Die parlamentarische Kontrolle des Landesamts für Verfassungsschutz stärken wir.

Mit einer digitalen Polizeiwache und der vollständigen Digitalisierung der Justiz senken wir die Zugangsschwelle für die bayerischen Bürger*innen und senken die bürokratische Belastung der Staatsanwaltschaften und Gerichten.


GRÜNE RECHTSPOLITIK FÜR BAYERN

Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit sind die Werte, die unsere grüne Rechtspolitik maßgeblich leiten. Auf Grundlage dieser Werte wollen wir eine Justizpolitik und Gesetzgebung in Bayern, die die Grundrechte der Bürger*innen verteidigt.Unser Konzeptpapier dazu


Aktuelles

In der 8. Sitzung des Untersuchungsausschusses "Labor" gab das Landesamt für Finanzen (LfF), das für die staatlichen Beihilfestellen zuständig ist, kein gutes Bild ab. Sepp Dürr, Mitglied der Landtagsgrünen im Untersuchungsausschuss: "Die unverschämte Botschaft des LfF an alle betrügerisch abrechnenden Ärzte: Macht einfach weiter so, euch kann niemand auf die Schliche kommen." Nach wie vor haben die staatlichen Beihilfestellen nichts unternommen, um diese Abrechnungsbetrugsmethode zu bekämpfen und sie haben es auch in Zukunft nicht vor.

"Die staatlichen Beihilfestellen müssen endlich konsequent kontrollieren, damit Abrechnungsbetrug bei Laborleistungen in Zukunft verhindert werden kann", kritisierte Sepp Dürr, Mitglied im Untersuchungsausschuss. Den Beihilfestellen komme es nach wie vor nur darauf an, dass die Rechnung formell in Ordnung ist. Inhaltlich wird nicht nachgeprüft, ob der abrechnende Arzt überhaupt die Qualifikation zur Abrechnung von Speziallaborleistungen hat, stellt Sepp Dürr fest.