Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Urteil des Verfassungsgerichts München

Statement vom 01.07.2024

01. Juli 2024

Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts München, wonach das Landesamt für Verfassungsschutz die AfD weiterhin als „rechtsextremen Verdachtsfall“ beobachten darf, kommentiert Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende:                                                                        

„Die AfD ist eine Gefahr für unser freies Land und die Prüfung eines Parteiverbots ist unverzichtbar. Das AfD-Personal in Bayern zeigt schon lange ohne jede Scham sein wahres Gesicht. Die Landtagsfraktion hat sich längst radikalisiert. Wer nicht mit in den braunen Sumpf steigt, dem droht der Ausschluss. Abgeordnete, die sich strafbar machen, dürfen hingehen bleiben. Die Vernetzung mit Rechtsextremisten wird munter vorangetrieben, Enthüllungen von Affären, Parteiausschlussverfahren oder gar die Beobachtung durch den Verfassungsschutz gehören bei dieser Partei schon zum guten Ton. Und über allem stehen ganz offen die widerwärtigen Fantasien von Ausgrenzung, Verachtung, bis hin zu Abschiebung von bestimmten Menschen.“