Inneres | Recht
Body-Cams grundrechtskonform einsetzen
Katharina Schulze: Pre-Recording-Funktion abschalten, Richtervorbehalt bei Hausdurchsuchungen einführen
11. März 2019
„Body-Cams können ein wirksames Mittel sein, um unsere Polizistinnen und Polizisten vor möglicher Gewalt zu schützen und um in schwierigen Situationen für Rechtssicherheit zu sorgen – das hat der Modellversuch gezeigt“, erklärt die innenpolitische Sprecherin und Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Katharina Schulze. „Der Einsatz muss aber grundrechtskonform erfolgen: Das heißt, ohne Pre-Recording-Funktion und, im Falle des Einsatzes in Wohnungen, mit Richtervorbehalt.“
Die Möglichkeit der Pre-Recording-Funktion begegnet grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken, denn die Polizei kann „jederzeit mit aktiv filmender Body-Cam über den Münchner Marienplatz oder der Bayreuther Maximilianstraße laufen – diese permanente vorsorgliche Videoüberwachung stellt einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar“, so Katharina Schulze. „Das gilt auch für die Durchsuchung von Wohnungen. Hier muss auch für den Einsatz von Body-Cams der Richtervorbehalt gelten. Denn bei Gefahr in Verzug darf die Body-Cam ohnehin eingesetzt und nachträglich genehmigt werden – es spricht also nichts dagegen, bei geplanten Durchsuchungen den Einsatz von Body-Cams gleich mit zu beantragen.“