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Arbeit der Inhaftierten im Strafvollzug: Bessere Bezahlung und Verhinderung von Altersarmut notwendig
Anhörung zum Themenkomplex "Arbeit und der Entlohnung der Inhaftierten im Justizvollzug"
14. Mai 2020
Die Landtags-Grünen haben im vergangenen Jahr diese Anhörung initiiert, um zur Vorbereitung notwendiger Reformen fundierte Informationen von Expert*innen zu erhalten. Derzeit erhalten Inhaftierte im bayerischen Strafvollzug einen geringen Lohn, wenn sie während der Gefängnisstrafe arbeiten können. Dies führt in sehr vielen Fällen dazu, dass die Betroffenen nach ihrer Entlassung Schulden haben und dass sie Verpflichtungen etwa gegenüber ihren Familien und gegenüber Gläubigern nicht nachkommen können. Gerade im Alter sind viele Personen, die inhaftiert waren, arm.
Vor diesem Hintergrund wird bereits seit Jahrzehnten über eine Einbeziehung der Inhaftierten in die Rentenversicherung diskutiert. 2018 hat die JustizministerInnenkonferenz beschlossen, dass diese künftig eingeführt werden soll. Allerdings wird seitdem zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung verhandelt – bislang noch ohne Ergebnis. Auch im Rahmen dieser ExpertInnen-Anhörung des Landtagsausschusses konnten die teilnehmenden VertreterInnen der Justizverwaltungen mehrerer Länder hier zwar noch nicht von direkten Fortschritten berichten – sie machten aber deutlich, dass sich die Verbesserung der Situation der Inhaftierten auch in den Bereichen, für die der Bund zuständig ist, auswirken würde, sodass dessen Einbeziehung in die Finanzierung sinnvoll ist.
Der Bundessprecher der „Gefangenengewerkschaft“ Manuel Matzke bekräftigte die Forderung seiner Organisation, dass auch für Arbeit im Strafvollzug der Mindestlohn gelten sollte. Dies würde auch eine Berechnungsgrundlage für die Einbeziehung in die Rentenversicherung ergeben und so zur Verhinderung von Altersarmut beitragen können.
Senatsdirigentin Gerlach von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz wies darauf hin, dass im Hinblick auf die Resozialisierung eine deutliche Erhöhung des Anteils des Offenen Vollzuges der Königsweg sei. Bei dieser Vollzugsform sind in Berlin derzeit etwa die Hälfte der Gefangenen im regulären Arbeitsmarkt tätig. Dies hat in vielerlei Hinsicht Vorteile. Die Betroffenen arbeiten unter den normalen Bedingungen und erhalten die allgemein übliche Entlohnung, was sich auch auf die Renten auswirkt.
Der rechtspolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Toni Schuberl, kündigte an, dass auf der Basis der Informationen, die in der Anhörung gegeben wurden, Reformen vorgeschlagen werden und betonte, dass die Resozialisierung im Vordergrund der Strafvollzugspolitik stehen muss. Durch bessere Bezahlung der Arbeit im Vollzug und durch eine Einbeziehung in die Rentenversicherung kann in vielen Fällen die Situation der Betroffenen verbessert werden, was auch ein Beitrag zur Vermeidung neuer Straftaten sein kann. „Je weniger rückfällig werden, umso besser“, so Schuberl.