Inneres | Recht
Coronapolitik mit Transparenz und Kontrolle
Landtags-Grüne fordern parlamentarische Kontrolle und ein Transparenzgesetz
19. Mai 2020
Das Ausmaß der Corona-Pandemie kam für die Bevölkerung und die Regierungen überraschend. Zu ihrer Bekämpfung waren sofort umfassende Maßnahmen erforderlich. Der Bayerische Landtag hat die Sofort-Aktivitäten der Söder-Regierung konstruktiv-kritisch begleitet und auch auf Initiative der Landtags-Grünen viele Verbesserungen und Veränderungen durchgesetzt. Es ist ein großer Erfolg der Gesellschaft, dass die Ausbreitungskurve des Virus verlangsamt worden ist. Die einschneidenden Einschränkungen von Freiheiten und Grundrechten waren für eine erfolgreiche Pandemiebekämpfung anfangs notwendig. Um unserer Aufgabe des Schutzes der Verfassung und der Achtung der Grundrechte gerecht zu werden, müssen wir alle Maßnahmen stetig und wiederholt auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüfen und fragen, ob diese auch unter geänderten Umständen noch gegeben ist.
Es liegt in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger*innen, ihre Maßnahmen gegen die Pandemie sorgfältig nach wissenschaftlichen Kriterien auszuwählen und anzupassen, mögliche Schäden abzuwägen und die Entscheidung allen Menschen immer wieder transparent und verständlich zu erklären. Die Einschränkung eigener Freiheits-Grundrechte mit dem Ziel, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu erhalten, wird in der Bevölkerung nur Akzeptanz finden, wenn sie immer wieder neu abgewogen und begründet wird.
Insbesondere solche Maßnahmen, die über einen längeren Zeitraum gelten sollen, müssen durch das Parlament entschieden werden und müssen in einer Art und Weise ausgestaltet sein, die den Anforderungen der Verfassung entspricht.
Politische Debatte darüber, welche Maßnahmen im Augenblick die richtigen sind, wie Infektionsschutz für die Gesellschaft umgesetzt und COVID-19-Erkrankten am besten geholfen werden kann, sind zwingend erforderlich – eine Einbeziehung von Verschwörungsfantasien, menschenverachtenden Äußerungen oder der Leugnung der Gefahr durch den Virus hilft dabei jedoch nicht weiter. Mehr noch, diese Haltungen zerstören jeden vernünftigen Diskurs.
Umfassende Transparenz über die Entscheidungsgrundlagen der Regierungen ist ein Mittel, dass es Demokratinnen und Demokraten ermöglicht, fundiert und gut informiert, antidemokratischen StimmungsmacherInnen entgegen treten zu können.
Mit dieser Zielsetzung hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den vergangenen Wochen zahlreiche Anträge in den Bayerischen Landtag eingebracht. Mit drei weiteren Anträgen soll künftiges Regierungshandeln in der Coronakrise rechtssicher aufgestellt, parlamentarisch kontrolliert und für alle nachvollziehbar gemacht werden.
I. Einsetzung einer Kommission zur parlamentarischen Begleitung und Aufarbeitung der Krisenbewältigung in der Corona-Pandemie vom 15. Mai 2020,
II. Corona-Krise-Transparenz-Gesetz vom 7. Mai 2020
und
III. Corona-Maßnahmen-Gesetz in Bundesrat einbringen vom 7. Mai 2020.
I. Einsetzung einer Kommission zur parlamentarischen Begleitung und Aufarbeitung der Corona-Pandemie
Die Kommission hat den Auftrag, die ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie fachübergreifend zu begleiten, zu bewerten und aus den Erfahrungen die richtigen Schlüsse auch für künftige Herausforderungen zu ziehen. Wir dürfen nicht erst nach der Krise überlegen, was man hätte besser machen können, sondern müssen jetzt damit beginnen, für die Zukunft zu lernen. Die Kommission erarbeitet auf dieser Basis konkrete Handlungsempfehlungen, um den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen der Krise zu begegnen und stärkt den parlamentarischen Diskurs. Dabei werden alle Bereiche in den Blick genommen, von der Pandemie-Präventionsleistung des Freistaats vor der Krise, über die erlassenen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bis hin zu den Betriebs-, Kita- und Schulschließungen sowie deren schrittweise Wiedereröffnung. Die Kommission zieht Lehren für das Gesundheits- und Pflegewesen, sowie den Katastrophenschutz in Bayern, sie analysiert die Folgen der Shutdown-Maßnahmen für die Bevölkerung und befasst sich mit der finanziellen Lage des Freistaats und der Kommunen.
II. Corona-Krise-Transparenz-Gesetz
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Bayern bislang immer noch kein allgemeines Transparenzgesetz und damit auch kein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz. Das ist schon immer ein Kritikpunkt von uns. Dieser Mangel wirkt sich in Krisen besonders deutlich aus. Die Entscheidungen der Regierung zur Bekämpfung der Pandemie können nur dann nachvollzogen und überzeugt begründet und verteidigt werden, wenn auch allen die Grundlagen bekannt sind. Darum ist es wichtig, dass in einer Krisensituation, wie der gegenwärtigen Pandemiebekämpfung, die den staatlichen Stellen vorliegenden Informationen für die Bevölkerung transparent und zugänglich gemacht werden. Wir beantragen darum die Verabschiedung eines Corona-Krisen-Transparenz-Gesetzes, das die Grundlagen staatlicher Entscheidungen öffentlich zugänglich macht. Dazu gehört für uns, dass z.B. die Daten, Informationen, Modelle und Studien, die der Regierung und den Behörden als Grundlagen für Entscheidungen, Verordnungen und Gesetzesvorlagen dienen, öffentlich gemacht werden. Darüber hinaus soll auch öffentlich gemacht werden, welche Beschaffungen die staatlichen Stellen vornehmen, welche Unternehmen, Organisationen und Institutionen Sonderhilfen bekommen. Auch welche Expert*innen die Regierung beraten, muss transparent gemacht werden.
III. Corona-Maßnahmen-Gesetz in Bundesrat einbringen
Da wir noch lange mit der Pandemie leben müssen, ist es jetzt an der Zeit, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auf gesetzliche Grundlagen zu setzen und nicht nur – wie bislang – auf die Bestimmungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes zu gründen. Wir beantragen, dass die bayerische Staatsregierung in den Bundesrat eine Initiative einbringt, um zu erreichen, dass der Bund künftig ein umfassendes und im Parlament gründlich diskutiertes Corona-Maßnahmen-Gesetz erlässt. Dies entspricht dem Grundsatz der Parlamentarischen Demokratie und schafft eine eigene Grundlage für die weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Pandemie. Als Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor einer unkontrollierten Ausbreitung des Virus bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der grundlegenden sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Funktionen der Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit eines Impfstoffes oder einer Erfolg versprechenden Therapiemöglichkeit festzuschreiben.