Inneres | Recht
„Die CSU hinter landespolitische Schranken zurückweisen“
Verfassungsgerichtshof verhandelt Klage der Landtags-Grünen gegen Bayerische Grenzpolizei - Jürgen Mistol vor Ort
10. August 2020
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) verhandelt am Montag, 10. August, 10.30 Uhr (Sitzungssaal 270/II im Justizpalast, Prielmayerstraße 7, 80355 München), die Meinungsverschiedenheit zwischen den Landtags-Grünen und der Staatsregierung sowie der CSU-Landtagsfraktion über die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei. Gleichzeitig wird die Popularklage der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katharina Schulze gegen die Gründung der Bayerischen Grenzpolizei verhandelt.
„Grenzschutz ist eindeutig und ausschließlich Sache des Bundes. Die Einrichtung der Bayerischen Grenzpolizei verletzt die Kompetenzordnung von Bund und Ländern und ist verfassungswidrig“, betont Katharina Schulze. „Die im Vorfeld der Landtagswahl 2018 mit viel Getöse von Ministerpräsident Markus Söder gegründete Bayerische Grenzpolizei war wie der damalige Kruzifixerlass in Behörden und das überzogen harte Polizeiaufgabengesetz der untaugliche Versuch, die AfD mit einer streng konservativen Law-and-Order-Politik rechts zu überholen.“
Zwar rede der Ministerpräsident heute selbst von Fehlern der damaligen Zeit. „Tatsächlich hat er aber noch keine dieser Maßnahmen zurückgenommen.“ kritisiert Katharina Schulze. „Mit unserer Klage wollen wir die CSU in ihre landespolitischen Schranken weisen. Die Bayerische Grenzpolizei gehört abgeschafft, die Polizistinnen und Polizisten werden dringend in der Fläche in Bayern benötigt.“
Die Landtags-Grünen werden bei der Verhandlung am Montag vertreten durch den Regensburger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Thorsten Kingreen. Vor Ort steht der parlamentarische Geschäftsführer Jürgen Mistol, der die Position der Fraktion im Gerichtssaal vertritt, auch für Medienanfragen zur Verfügung.