Inneres | Recht
Licht und Schatten bei angekündigter PAG-Reform
Katharina Schulze begrüßt bevorstehende Abmilderung einiger überzogener Maßnahmen – Festhalten an „drohender Gefahr“ muss gerichtlich geklärt werden
02. Dezember 2020
Als einen Etappensieg bezeichnet die Vorsitzende der Landtags-Grünen und innenpolitische Sprecherin Katharina Schulze die am Mittwoch von den Regierungsfraktionen angekündigten Änderungen am rigiden bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG). „Der politische Druck der Opposition und der gesellschaftliche Druck der Zehntausenden Bürgerinnen und Bürger bei den bayernweiten PAG-Demos hat gewirkt“, so Katharina Schulze. „Es ist gut, dass überzogene Maßnahmen wie der theoretisch unbefristete Polizeigewahrsam und der unverhältnismäßige Eingriff in die Privatsphäre durch den Bodycam-Einsatz in Wohnungen endlich abgemildert werden“.
Eine Grundsatzfrage bleibe aber weiter ungeklärt. „Der schwammige, rechtsunsichere Begriff der ‚drohenden Gefahr‘ wird leider weiterhin angewendet“, kritisiert Katharina Schulze. „Der Begriff der ‚drohenden Gefahr‘ bedeutet eine eklatante Befugnisverschiebung weit ins Gefahrenvorfeld. Die Polizei darf in Bayern viele grundrechtsintensive Eingriffe, wie die Online-Durchsuchung, die Dauerobservation mit Ton und Bildaufnahmen und sogar Telekommunikationsüberwachung schon beim Vorliegen einer lediglich ‚drohenden Gefahr‘ durchführen. Wir sehen darin eine verfassungswidrige Vernachrichtendienstlichung der Polizei. Hier muss am Ende die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs über unsere Klagen Klarheit bringen.“
Die Landtags-Grünen hatten bereits 2018 als einzige Oppositionsfraktion Klagen gegen alle beiden Novellen des Polizeiaufgabengesetzes eingereicht und vertreten damit den breiten Protest der Zivilgesellschaft gegen das aus ihrer Sicht zu weit gehende Polizeirecht. Nach der Pressekonferenz der Regierungsfraktionen zeigt sich Katharina Schulze grundsätzlich zuversichtlich, „dass Teile unserer Kritik jetzt den Ankündigungen entsprechend auch in die lange angekündigte, überfällige Reform des missglückten Gesetzes einfließen“. Gleichzeitig betont die Oppositionsführerin: „Bis Februar ist noch eine lange Zeit und wir wissen nicht, wie der neue Gesetzentwurf konkret aussieht. Der Prozess der Einsicht ist bei der Söder-Regierung unglaublich zäh und Grund zur Freude gibt es erst, wenn der schon für November letzten Jahres angekündigte Reform-Gesetzentwurf nach über einem Jahr des Zauderns im Landtag in Gesetzesform gegossen sind.“