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„Söder-Projekt ‚Bayerische Grenzpolizei‘ abschaffen, Polizeikräfte in der Fläche einsetzen“

Verfassungsgerichtshof verkündet Urteil zu Klage der Landtags-Grünen gegen Errichtung einer Bayerischen Grenzpolizei – Katharina Schulze vor Ort

26. August 2020

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) verkündet am Freitag, 28. August, 10.30 Uhr (Sitzungssaal 2.70/II, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München) das Urteil in der Meinungsverschiedenheit zwischen den Landtags-Grünen und der Staatsregierung sowie der CSU-Landtagsfraktion über die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei. Gleichzeitig wird die Popularklage der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katharina Schulze gegen die Gründung der Bayerischen Grenzpolizei entschieden.
 
„Für den Grenzschutz ist einzig und allein die Bundespolizei zuständig. Die Söder-Regierung überschreitet mit der Errichtung eines mit allen Aufgaben und Befugnissen voll ausgestatteten bayerischen Grenzschutzes ihre landesrechtlichen Kompetenzen“, erklärt Katharina Schulze. „Das Söder-Projekt ‚Bayerische Grenzpolizei‘ war ein Teil der populistischen Bavaria-first CSU-Strategie im Landtagswahlkampf. Der Sommer des Populismus endete mit dem Verlust der absoluten Mehrheit. Die gesetzgeberischen Fehler von damals beschäftigen jetzt das Verfassungsgericht“.
 
Katharina Schulze fordert eine Abschaffung der Bayerischen Grenzpolizei: „Unsere Polizistinnen und Polizisten werden dringend in der Fläche in Bayern benötigt.“
 
Die Landtags-Grünen werden am Freitag vertreten durch den Regensburger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Thorsten Kingreen. Vor Ort steht Katharina Schulze für Medienanfragen zur Verfügung.