Inneres | Recht
Anhörung zur Nachbesserung des PAG
Ein Reförmchen, keine Reform!
20. Mai 2021
Am Mittwoch fand eine Expert*innenanhörung zum neuen Polizeiaufgabengesetz (PAG) im Innenausschuss statt. Die Expertinnen und Experten äußerten weiterhin deutliche Kritik an dem vorgelegten Entwurf. Im Zentrum der Kritik steht der Begriff der „drohenden Gefahr“, er gibt der Polizei schon dann massive Eingriffsrechte in die Bürgerrechte, wenn noch gar keine Gefahr vorliegt. Aber auch viele einzelne Maßnahmen wurden durch die Expert*innen sehr kritisch durchleuchtet. Ein großes Problem bleibt weiterhin bei der Frage des anwaltlichen Beistands im Falle der Präventivhaft bestehen. Die Regelung hierzu wurde als unzureichend beschrieben, Menschen könnten mit Hinweis etwa auf mögliche Kosten zum Verzicht auf einen Rechtsbeistand gedrängt werden.
Katharina Schulze, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, begrüßt, dass der Begriff der «biogeographischen Herkunft» als Untersuchungsmerkmal bei der DNA-Analyse gestrichen wurde. „Wir freuen uns, dass die Söder-Regierung endlich auf unseren Druck reagiert und vorgibt, das verfassungswidrige Gesetz entschärfen zu wollen. Trotzdem fällt der vorgelegte Entwurf weit hinter die in ihn gesetzten Erwartungen zurück.“, so Schulze, „Das ist keine Reform, sondern höchstens ein Reförmchen“. Wir werden deshalb unsere Klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Gesetz aufrechterhalten.